Tödlicher Kran-Unfall in Dresden: Gerüstbau-Chef vor Gericht
Dresden - Wie viel Schuld trägt der Chef, wenn auf einer Baustelle etwas richtig schiefgeht? Diese Frage musste nach mehr als fünf Jahren am gestrigen Mittwoch das Dresdner Amtsgericht klären. Im März 2018 hatte Kraftfahrer Ralf H. (†52) einen schweren Arbeitsunfall auf einer Dresdner Baustelle, erlag kurz darauf seinen Verletzungen. Nun hatte sich der Geschäftsführer seiner Gerüstbaufirma, Stephan U. (62), wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten.
Am 5. März 2018 geschah es: Gegen 9 Uhr früh wollte Ralf H. mit einem Azubi (22) ein Gerüst per Kran vom Laster laden.
Doch als der Baustellenkran die Palette anheben wollte, kippte sie und begrub Ralf H. unter sich. Er brach sich dabei Becken und Bein, verstarb fünf Tage später an den Folgen im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft warf Firmenchef Stephan U. vor, dass der Azubi diese Arbeit so hätte nicht machen dürfen und es auch zu wenig Belehrungen gegeben hätte.
Der weist das von sich: "Es gibt keinerlei Grundlage für die Aussage, dass der Lehrling als Anschläger tätig war", so der Angeklagte. "Er hat auch keine selbstständigen Arbeiten durchgeführt."
Richter sieht bei Firmen-Chef eine Teilschuld
Der damalige Azubi sieht das anders: "Ich sollte H. helfen, das Material anzuheben", so Sebastian W.
"Das habe ich gemacht. Er hat das Zeichen gegeben und da ist es passiert." Demnach hat der Lehrling zwei der vier Kranhaken selbst angebracht.
Bei der Polizei hatte er ausgesagt, dass auf der Seite von Ralf H. die Kette etwas durchhing und er deshalb das Zeichen an den Kran gegeben hätte, schon mal ein bisschen anzuziehen.
"Ich sehe da eine gewisse Teilschuld", so der Richter zum Angeklagten Firmen-Chef. "Diese liegt allerdings im überschaubaren Rahmen."
So wurde das Verfahren gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.
Titelfoto: Montage: Eric Münch, Peter Schulze