Todes-Schleuser von der A17 zeigt keine Reue vor Gericht!

Dresden - Er schleuste trotz Verurteilung weiter zahlreiche Flüchtlinge unter gefährlichen Bedingungen nach Deutschland. Als die Polizei Gasan G. (23) stoppen wollte, gab er Gas, verunfallte mit dem Transporter. Eine Frau (†43) starb. Im Prozess am Landgericht Dresden lässt der Todes-Schleuser bisher keinerlei Reue erkennen.

Gasan G. (23) fuhr den Todes-Transporter im Juli 2023.
Gasan G. (23) fuhr den Todes-Transporter im Juli 2023.  © Steve Schuster

"Ja, die Taten haben so stattgefunden", ließ der Georgier über seinen Anwalt ausrichten. Er sei über den Nachrichtendienst "Telegram" angeworben worden, Flüchtlinge zu schleusen.

Am 13. Juli fuhr er im Renault Trafic mit sieben ungesicherten Personen auf der Ladefläche über die A17. "Als ich die Polizei sah, bekam ich Angst", so Gasan.

Die Polizei setzte sich vor den Renault, wollte ihn stoppen. "Ich fuhr aber links vorbei, dann wieder nach rechts. Aber da war ein Laster, der mich abdrängte", so der Georgier, der von der Fahrbahn abkam, durch einen Wildzaun raste und sich mehrfach überschlug.

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Die Flüchtlinge wurden durch die Gegend geschleudert, erlitten zum Teil schwerste Verletzungen. Für eine türkische Frau kam jede Hilfe zu spät.

Gasan war erst im Mai 2023 vom Amtsgericht in Görlitz verurteilt worden, weil er im Herbst 2022 beim Schleusen erwischt wurde. Er bekam Bewährung, wurde aus der U-Haft entlassen - und schleuste direkt weiter. Laut Staatsanwalt beging er bis zur Todesfahrt noch fünf weitere solcher Taten.

Der verunfallte Renault blieb auf der Seite liegen.
Der verunfallte Renault blieb auf der Seite liegen.  © xcitepress
Zahlreiche Retter und Polizisten waren damals am Unfallort.
Zahlreiche Retter und Polizisten waren damals am Unfallort.  © Marko Förster

Mitangeklagt ist Said S. (25). Er fuhr an jenem Juli-Tag einen zweiten Transporter mit vier Flüchtlingen, wurde ebenfalls am Unfalltag festgenommen. "Ich sollte dem Fahrzeug hinterherfahren", so der Tadschike und behauptet, den Mitangeklagten G. gar nicht zu kennen. Urteil folgt.

Titelfoto: Bildmontage: Marko Förster, Steve Schuster

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