"Teufel von Heidenau": Waren seine Taten ein Mordversuch?

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Dresden/Heidenau - Dem "Teufel von Heidenau" droht lebenslang! Am Landgericht Dresden läuft der Prozess gegen Daniel H. (54), der Kinder missbrauchte. Der Fassadenbauer betäubte laut Anklage seine Opfer dafür. Jetzt stellten die Richter klar: Er könnte auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden!

Daniel H. (54) forderte eine neue Richterriege für sich. Doch der Fall bleibt bei der Jugendschutzkammer am Landgericht Dresden.
Daniel H. (54) forderte eine neue Richterriege für sich. Doch der Fall bleibt bei der Jugendschutzkammer am Landgericht Dresden.  © Steve Schuster

Die Eltern der insgesamt drei Kinder dachten, der nette Nachbar gibt Nachhilfeunterricht. Stattdessen sedierte Daniel die Mädchen (damals 6 und 9). Sie mussten über eine Plastikmaske Chloroform einatmen. Waren die Kinder betäubt, missbrauchte er sie, filmte die Taten.

Auch eine damals 16-Jährige mit kognitiver Beeinträchtigung wurde sein Opfer. Ihr erklärte er, ihn schicke das Gesundheitsamt, um "Sex-Praktiken mit ihr zu üben". Die Betäubung nannte er "Dufttherapie".

Sollte sie sich wehren, müsse sie ins Heim. Laut Anklage drohte er den anderen Mädchen, sie bei Verrat totzuschlagen. Aber ein tapferes Kind erzählte seiner Mutter davon. Die Kripo ermittelte, fand die Filme, nahm Daniel fest.

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Seit Dezember wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs verhandelt. Daniel gestand die meisten Taten, ihm drohen mehrere Jahre Knast.

Angeklagter brachte Sechsjährige laut Gutachten in Todesgefahr

Mit Chloroform betäubte der Täter die Opfer und brachte sie damit in Lebensgefahr. (Symbolfoto)
Mit Chloroform betäubte der Täter die Opfer und brachte sie damit in Lebensgefahr. (Symbolfoto)  © IMAGO/Pond5 Images

Doch nun steht sogar eine lebenslange Haft im Raum! Denn laut Gutachterin brachte der Kinderschänder die Sechsjährige in einen völlig unkontrollierbaren komatösen Zustand, also in Todesgefahr. Das zeige das Tatvideo.

Daraufhin erklärten die Richter, der Angeklagte könnte deshalb wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Zudem droht ihm Sicherungsverwahrung.

Daniel forderte eine Aussetzung des Verfahrens, um sich "auf die neue Situation einzustellen", wahlweise neue Richter, kurz einen ganz neuen Prozess. Antrag abgelehnt.

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Urteil folgt.

Titelfoto: Montage: Steve Schuster, IMAGO/Pond5 Images

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