Stute "Lotte" beißt anderes Pferd tot - Besitzer streiten vor Gericht!
Dresden - Diese Stutenbissigkeit endete nicht nur tragisch, sondern auch noch vor Gericht. Auf einem Pferdehof im Landkreis Görlitz jagten sich die edlen Tiere. Am Ende war Trakehner-Stute Ars Libera Septima (damals 9 Jahre alt) so verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Nun sollen die Besitzer von Stute "Lotte" Schadenersatz zahlen. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden müssen den Fall entscheiden.
Edzard Bertram (81), einst Chef der Görlitzer Unfallchirurgie und Pferdeliebhaber, schwärmt noch heute von Trakehner-Stute Ars Libera Septima. "Es war ein wunderbares, ruhiges und umgängliches Tier", so Bertram.
Die Stute war auf dem Hof geboren, galt als "verträglich" mit anderen. "Deshalb war sie auch das Eingewöhnen von anderen Pferden gewöhnt. Sie hätte nie die Ursache für so einen Vorfall gesetzt", ist sich Bertram sicher.
Wenn "neue" Pferde auf die Koppel kommen, sehen sich die Tiere erst tagelang getrennt von Zäunen, ehe sie zusammen gelassen werden. So war das auch im November 2018. Da aber gingen zwei neue Pferde auf Ars Libera Septima los.
Eines der attackierenden Tiere, so die Richter, war Stute "Lotte". Die Hatz ging bis in den Stall. Wenig später kam Bertrams Stute mit einer eine massiven Bissverletzung am Widerrist wieder heraus.
Trotz intensiver wochenlanger Behandlung musste sie letztlich eingeschläfert werden.
Pferde-Besitzer können sich nicht einigen - Richter fällen Urteil im Mai!
Welches der Pferde letztlich biss, war laut der Richter am Landgericht Görlitz egal. Sie nahmen Lottes Besitzer in die Haftung, sprachen Ars Libera Septimas Besitzer insgesamt 17.500 Euro für Arztkosten, Verlust des Tieres und diverse Aufwendungen zu. Dagegen zogen Lottes Besitzer vors Oberlandesgericht Dresden.
Und der 13. Senat reduzierte in seiner Verhandlung am Mittwoch diese Summe nicht nur auf 16.400 Euro. Die Richter gehen auch von 25 Prozent "Eigenhaftung" aus.
Laut Gesetzgeber muss die Unberechenbarkeit der vierbeinigen Freunde (juristisch "Tiergefahr") beachtet werden. Für Edzard Bertram war der Vorschlag nicht hinnehmbar. Und die Gegenseite forderte gar, dass der Besitzer von Ars Libera Septima mit einem Drittel haftet.
Eine Einigung kam so freilich nicht zustande. Nun wollen die Richter im Mai ihr Urteil verkünden.
Titelfoto: Bildmontage: imago images/Yulia, Ove Landgraf