Steuerberater plünderte Vermögen von Star-Musikerin Jutta Zoff (†91)
Dresden - Wie fies! Bernhard K. (63), nach eigenen Angaben Steuerfachangestellter, verdient ausreichend Geld, besitzt sogar Wohnungen. Und er ist Vorstandsvorsitzender eines Betreuungsvereins, war bisher nicht vorbestraft. Ausgerechnet dieser "seriöse Herr" saß nun auf der Anklagebank wegen Untreue.
K. hatte das Konto einer Seniorin, die er betreute, geplündert und sich 161.000 Euro eingesackt. "Er hat sich aufgeführt wie Gott in Frankreich", schimpfte Gisela L. (101) im Dresdner Amtsgericht. "Meine Schwester hat ihm vertraut, und er war so schamlos."
Das Opfer, Jutta Zoff (†91), war ihre Schwester - eine international gefeierte und hochdekorierte Soloharfenistin bei der Staatskapelle Dresden.
Die Schwestern pflegten ein inniges Verhältnis, beide kannten auch Bernhard K. und seine Arbeit. Deshalb gab Jutta dem "sehr guten Freund" eine Generalvollmacht samt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Offenbar ein fataler Irrtum. Im Februar 2019 stürzte die Musikerin, wurde am Kopf schwer verletzt, fiel ins Koma. Nur drei Tage, nachdem die Seniorin in die Klinik geliefert wurde, begann Bernhard, sich Gelder von ihrem Konto abzuheben.
"Meine Schwester hatte verfügt, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen bekommt. Aber das setzte dieser Betreuer einfach nicht durch, nahm sich stattdessen Geld", erzählt Gisela, die überzeugt ist, dass er auch Wertgegenstände der Schwester verscherbelte. Im Oktober 2019 starb Jutta Zoff.
Haft auf Bewährung sowie Geldstrafe für Steuerfachangestellten
Fast zeitgleich hatte sich wegen der "Unstimmigkeiten" das Gericht eingeschaltet - Bernhard K. flog auf.
Anfangs behauptete er, das Geld im Auftrag der Seniorin verschenkt zu haben. Im Prozess ließ er über seinen Anwalt erklären, dass sein Handeln ein Fehler war.
Das Geld liege zur Rückgabe bereit. Aber er hätte sich seinerzeit auch um die Komapatientin gekümmert. So habe er Juttas Harfe in die Klinik bringen und von Musikerinnen bespielen lassen …
Am Tatbestand der Untreue änderte das freilich nichts.
Bernhard K. wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die 161.000 Euro plus Zinsen muss er zurückzahlen und extra 8000 Euro als Auflage an einen gemeinnützigen Verein überweisen.
Titelfoto: Montage: SZ/Uwe Söder, Peter Schulze