Stalker schlägt Ex und droht mit Axt - drei Jahre Haft
Pirna - Die blauen Flecke sind verschwunden, die Narben auf der Seele aber noch lange nicht verheilt: Immer wieder verdrosch Cornell H. (38) seine Freundin Katja V.* (41, Name geändert), bedrohte und attackierte sie auch nach dem Ende der Beziehung. Nun muss er für Jahre hinter Gitter.
"Ich bin seit zehn Jahren Trauma-Therapeut", sagt der Psychologe, der Katja V. betreut. "So etwas habe ich aber noch nicht erlebt." Die Ex-Freundin von Cornell H. bekam beim Anruf des Ex Panikattacken, hatte zeitweise ihrem eigenen Leben gegenüber eine komplette Gleichgültigkeit entwickelt.
Die Schuld daran trägt Cornell H.: Mal übergoss er sie mit heißem Kaffee, drückte ihr eine Kiwi in die Augen, weil sie vergessen hatte, eine Mülltonne vom Grundstück zu fahren.
Ein anderes Mal schubste er sie auf den Gartenweg, trat dann auf Kopf und Oberkörper ein. Nach der Trennung im Februar 2023 gab es kein Ende der Gewalt: Unzählige Male tauchte er trotz Verbots in ihrer Wohnung und an ihrem Arbeitsplatz auf, fing sie auch auf den Weg dahin ab.
Einmal stand er mit Axt und Messer vor ihrem Auto, zerstach einen Reifen und drohte Katja V., sie in einen Wald zu verschleppen, sich an ihr zu vergehen und sie dann aus lauter kleinen Stichen ausbluten zu lassen.
"Ich war so weit, dass ich gedacht habe: 'Dann mach doch endlich'", sagt Katja V. "Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen." Zuvor schon hatte sie sich morgens und abends nicht mehr getraut, das Licht in der eigenen Wohnung anzumachen, da Cornell H. sonst bemerken könnte, dass sie da wäre.
Stalker muss für drei Jahre in den Knast
Der gelernte Metallbauer gesteht so gut wie alles, will sich an einzelne Dinge jedoch nicht mehr erinnern und begründet die Ausraster mit seinem Drogenkonsum. "Ich entschuldige mich noch mal", sagt er vor dem Urteil.
Das Gericht verhängte für den Terror gegen seine Ex, das Unterschlagen ihres Fahrrads und eine Verfolgungsjagd, die er sich auch noch mit der Polizei geliefert hat, insgesamt drei Jahre Haft ohne Bewährung.
Titelfoto: Peter Schulze