Sicherungsverwahrung! Keine Hoffnung für den Kinderschänder

Dresden - Zu früh gefreut! Eigentlich hatte sich Sebastian T. (38) Hoffnungen gemacht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die angeordnete Sicherungsverwahrung für den verurteilten Kinderschänder auf.

Für die Richter bleibt Sebastian T. (38) eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Für die Richter bleibt Sebastian T. (38) eine Gefahr für die Allgemeinheit.  © Thomas Türpe

So hätte der Pirnaer tatsächlich nach der Haft entlassen werden können. Doch das Landgericht prüfte den Fall jetzt erneut. Ergebnis: Sebastian muss in die SV!

Im Sommer 2020 wurde der Arbeitslose vom Landgericht verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er die vierjährige Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach missbrauchte. Dafür gab es fünf Jahre und zehn Monate Haft.

Ungeachtet der damaligen Ermittlungen vergewaltigte Sebastian außerdem die an den Rollstuhl gefesselte 17-jährige Tochter. Ebenfalls die Tochter einer Lebensgefährtin. Dafür gab es zusätzlich neun Jahre Haft.

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Gestanden hatte er die Taten im Prozess nur vage: Er habe viel Pech im Leben gehabt und deshalb viel getrunken, erklärte er damals lapidar. Für die Richter war Sebastian T. eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Täter missbrauchte und misshandelte Kinder seit Jahren

Seit Jahren missbrauchte und misshandelte er Kinder. So schleuderte er unter anderem aus Wut über eine volle Windel einen Säugling Richtung Kommode. Die Kindsmutter konnte das Baby damals auffangen und fliehen.

Haftstrafen ließen Sebastian bisher offenbar völlig kalt. Deshalb ordnete das Landgericht 2020 zusätzlich zu den beiden Haftstrafen die Sicherungsverwahrung an.

Der Verurteilte wandte sich aber dagegen an den BGH. Und die obersten Richter erklärten die Anordnung für ungültig, weil angeblich nicht ausreichend begründet. Immerhin: Der BGH ließ zu, darüber erneut zu verhandeln. Das geschah dieser Tage.

Die Kammer prüfte genau zwei Tage. Dann stand fest: Die Sicherungsverwahrung bleibt angeordnet!

Titelfoto: Thomas Türpe

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