Koma nach AstraZeneca-Impfung: Sächsische Studentin fordert Schmerzensgeld

Dresden - Wer haftet, wenn die Impfung schadet? Diese Frage landete am Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht: Eine junge Studentin hatte nach der Impfung mit "AstraZeneca" eine Sinus- und Hirnvenenthrombose erlitten und leidet noch heute darunter.

Der Impfstoff von AstraZeneca löste bei der Leipzigerin eine gefährliche Thrombose aus. (Symbolbild)
Der Impfstoff von AstraZeneca löste bei der Leipzigerin eine gefährliche Thrombose aus. (Symbolbild)  © Steffen Füssel

Am 29. Januar 2021 wurde der Impfstoff zugelassen, eine damals 24-jährige Medizinstudentin zögerte nicht lange, ließ sich am 11. März gegen das Corona-Virus impfen.

Acht Tage später musste sie in die Leipziger Notaufnahme. "Es ging um mein Leben", berichtete sie vor Gericht. "Ich lag vier Tage im Koma." Noch heute gehe es ihr schlecht, vom Studium ist sie beurlaubt. Ob sie es fortsetzen kann, steht in den Sternen. "Ich kann wieder laufen. Der Rest ist schwierig." Grund war eine Sinus- und Hirnvenenthrombose.

Die Studentin ist der Meinung, dass, die Risiken wären im Vergleich zum Nutzen verharmlost worden, fordert deshalb neben Schmerzensgeld und Schadensersatz Auskunft über sämtliche Schadensfälle und Nebenwirkungen des Impfstoffs.

Die Impfung hatte für die junge Frau schwere Folgen. (Symbolbild)
Die Impfung hatte für die junge Frau schwere Folgen. (Symbolbild)  © Funke Foto Services/Imago
Wenige Tage später musste die Studentin ins Krankenhaus. (Symbolbild)
Wenige Tage später musste die Studentin ins Krankenhaus. (Symbolbild)  © Klaus Jedlicka

Impfschäden wegen AstraZeneca? Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht

Das Dresdner Oberlandesgericht muss nun über die Haftung entscheiden.
Das Dresdner Oberlandesgericht muss nun über die Haftung entscheiden.  © Guido Schiefer/Imago

Das Leipziger Landgericht hatte die Klage am 11. Dezember 2023 abgewiesen und war der Argumentation des Impfstoffherstellers gefolgt: Demnach habe es eine Studie mit über 24.000 Probanden gegeben, einen Hinweis auf erhöhtes Vorkommen von Thrombosen habe es nicht gegeben.

Die Haftung sei nur auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Vor dem Oberlandesgericht bot der Hersteller zwar Geld (Höhe geheim) an, aber ohne Anerkenntnis einer Schuld, also kein formeller Schadensersatz.

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Tatsächlich stellte das Gericht fest, dass es zum Zeitpunkt der Impfung nur 30 Verdachtsfälle auf die gefährliche Nebenwirkung gab. Mittlerweile sind 2647 Krankheitsfälle bei 2,3 Milliarden Impfdosen bekannt. Ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis erkannte das Gericht deshalb nicht.

Das Urteil soll im Oktober fallen.

Titelfoto: Montage: Steffen Füssel, Funke Foto Services/Imago

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