Sanitäter wegen räuberischer Erpressung vor Gericht
Dresden - Eine X-Box, zwei Handys und 100 Euro soll der ausgebildete Rettungssanitäter David S. (33) von seinem Opfer gefordert haben. Wegen des Versuchs der räuberischen Erpressung musste er nun im Dresdner Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen.
Laut Staatsanwaltschaft hatte S. am 26. Januar 2020 seinen Knast-Kollegen Philipp R. (33) angerufen. Am Telefon soll er von R. nicht nur Wertgegenstände verlangt, sondern auch Nötigung begangen haben.
So soll er zum Geschädigten gesagt haben, dieser gehöre aufgehängt, aufgeschlitzt und nach Auschwitz gebracht. Im weiteren Gesprächsverlauf soll S. den Geschädigten als Sexualstraftäter bezeichnet und Schläge angedroht haben. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.
"Eine Aussage würde die Sache hier verkürzen", sagte der Vorsitzende Richter zum Beginn des Verhandlungstages.
Angesichts der Beweislage und dem lange zurückliegenden Fall sprach er von einem juristisch schwierigen Prozess, der sich zwischen "Freispruch und Verurteilung befindet".
Er ließ deshalb bereits vernommene Zeugen nochmals vorladen - darunter auch den Geschädigten R., der sich jedoch an viele Details nicht mehr konkret erinnern konnte.
Er gab zu Protokoll, dass ihm die Stimme des Anrufers unbekannt war. Sie hätte nicht zu S. gepasst.
"Er hat mich ein paar Tage danach auch angerufen und gesagt, dass er es nicht war, sondern sein Handy von jemand anderem benutzt wurde. Er hätte geschlafen", so R.
Urteil folgt.
Titelfoto: Peter Schulze