Streit um Außenscanner: Sachsen will Kohle von Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes

Dresden - Der Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe. Der Freistaat fordert vom Wachschutz 15 Millionen Euro Schadensersatz. Eigentlich sollte am heutigen Dienstag ein Urteil dazu fallen. Doch der Zoff geht in die nächste Runde. Es sollen neue Beweise vorgelegt werden.

Der Juwelenraub-Prozess ist noch nicht vorbei. Der Freistaat fordert einen Schadensersatz von der zuständigen Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes.
Der Juwelenraub-Prozess ist noch nicht vorbei. Der Freistaat fordert einen Schadensersatz von der zuständigen Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes.  © dpa/Sebastian Kahnert

Im November 2019 stiegen Männer des Remmo-Clans ins Schloss, rissen aus der Vitrine historische Schmuckstücke im Gesamtwert von 116 Millionen Euro. Im Strafprozess, bei dem fünf Täter verurteilt wurden, gab der Clan einige Stücke, wenn auch ramponiert, zurück.

Per Klage beim Landgericht fordert Sachsen von der Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut (DWSI) 15 Millionen Euro Schadenersatz, zuzüglich 300.000 Euro für Schäden am Gebäude.

Denn laut Freistaat bekam das Wachpersonal nicht mit, dass die Täter Tage zuvor am Gitter sägten, um durchs Fenster einzusteigen. Der Außenscanner war aus. Das Personal war nicht ständig an den Monitoren.

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Statt den Alarmknopf zu drücken, wurde der Notruf gewählt, was die Ankunft der Polizei verzögerte. Dass Kollegen vom gegenüberliegenden Zwinger (bewaffnet und mit Hund) bemerkten zwar, wie der Audi beladen wurde, griffen aber nicht ein oder alarmierten die Mitarbeiter im Schloss.

Polizisten ahmten den Einbruch nach

Angeblich war der Außenscanner der Einrichtung aus. Das Personal sei zudem nicht ständig an den Monitoren gewesen.
Angeblich war der Außenscanner der Einrichtung aus. Das Personal sei zudem nicht ständig an den Monitoren gewesen.  © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Am Dienstag trafen sich alle Beteiligten für ein Urteil. Doch Richter Ralf Högner fordert weitere Beweise. So sei unklar, ob besagter Außenscanner tatsächlich angeschlagen hätte, wenn er eingeschaltet gewesen wäre.

Immerhin: Im Strafprozess war bekannt geworden, dass Polizisten eine Woche nach der Tat den Bruch "nachahmten". Bei eingeschalteten Außenscanner, der aber eben nicht anschlug! Doch diese "Randnotiz" im Strafurteil reicht dem Zivilrichter nicht als konkreter Beweis.

Nun sollen Experten oder Gutachten bemüht werden. Weiter verhandelt wird in der Sache frühestens im Oktober. Dann könnten sogar der damalige Strafrichter und der Staatsanwalt in den Zeugenstand gerufen werden, um die Erörterungen zum Thema Außenscanner zu referieren.

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Kurz: Der Knatsch ums Geld geht weiter. Fortsetzung folgt.

Titelfoto: Fotomontage: dpa/Sebastian Kahnert//picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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