Dresdner Oberlandesgericht lehnt Anklage gegen Zschäpe-Vertraute ab: Das ist der Grund!

Dresden/Zwickau - Sie muss sich nicht vor der Staatsschutzkammer verantworten. Aber ein Fall für die Justiz bleibt Susann E. (42). Gegen die Sächsin, die laut Generalbundesanwalt (GBA) die rechte Terrorgruppe NSU unterstützte, soll am Landgericht Zwickau verhandelt werden. So entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

Susann E. (42) wird sich wohl nicht vor der Staatsschutzkammer verantworten müssen.  © ZVG

Im Februar 2024 gab der Bundesanwalt die Anklage gegen Susann nach Dresden zur Verhandlung am Hochsicherheitsgericht.

Demnach war sie eine langjährige Vertraute von Beate Zschäpe (49). Zusammen mit Uwe Böhnhardt (†34) und Uwe Mundlos (†38) war die als "NSU" abgetaucht.

Das Nazi-Trio ermordete zwischen 2000 und 2006 zehn Menschen, verübte Sprengstoffanschläge. Sein Leben "finanzierte" sich der NSU mit Überfällen auf Banken und Supermärkte.

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Laut GBA überließ Susann ihrer Freundin Beate ihre Krankenkarte, um unerkannt zum Arzt gehen zu können. Mit ihren Personalien kaufte Zschäpe eine Bahncard.

Und sie fuhr Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils. Jenes Gefährt, mit dem 2011 der letzte Überfall in Eisenach geschah und in dem sich danach die beiden Männer selbst töteten.

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Der Wohnwagen, der am 4. November 2011 in Eisenach (Thüringen) ausbrannte und in dem zwei der NSU-Mitglieder starben. Kurz zuvor hatten sie noch eine Bank ausgeraubt. Laut Anklage leistete Susann E. (42) für den Überfall Beihilfe.  © Carolin Lemuth/dpa

Anklage-Ablehnung noch nicht rechtskräftig

Beate Zschäpe (49), Uwe Böhnhardt (†34) und Uwe Mundlos (†38) waren der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), eine neonazistische terroristische Vereinigung.  © Frank Doebert/dpa

Das OLG prüfte monatelang die Akten. Ergebnis: Es liegen "keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass E. auch Kenntnis von den Morden hatte".

Ein Urteil wegen Unterstützung der rechten Terroristen sei daher unwahrscheinlich. Aber sie habe Beihilfe zum Überfall geleistet. Das wiederum sei ein Fall fürs Landgericht Zwickau.

Der GBA kann diese Entscheidung noch anfechten.

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