Raffgierige Seniorin nimmt ihren Nachbarn aus

Dresden - Wenn die Nachbarin zur Abzockerin wird: Vera K. (74) saß jetzt vor der Amtsrichterin in Dresden, weil sie ihren Bekannten Sigismund F. (69) ausnahm. Um eine Strafe kam die Seniorin zwar herum. Aber zumindest muss sie einen Teil der gerafften Gelder zurückzahlen.

Rentnerin Vera K. (74) willigte ein, ihrem ehemaligen Nachbarn 8000 Euro zurückzuzahlen.
Rentnerin Vera K. (74) willigte ein, ihrem ehemaligen Nachbarn 8000 Euro zurückzuzahlen.  © Norbert Neumann

Laut Anklage wohnte die Seniorin in unmittelbarer Nachbarschaft des gesundheitlich angeschlagenen Sigismund im Dresdner Norden.

Demnach suchte sie "gezielt seine Nähe" und brachte ihn mit "Kontrolle und Bevormundung" dazu, ein Testament zu ihren Gunsten aufzusetzen.

Die Vorsorgevollmacht, ursprünglich auf seine Cousine Karin Z. (65) ausgestellt, ließ sie auf sich umzuschreiben. Außerdem ließ sich Vera als Betreuerin eintragen und bekam Kontovollmacht.

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Prompt überwies sie sich von seinem Konto 11.000 Euro auf ihr eigenes.

Richterin stellt Verfahren gegen Seniorin ein

Jede Menge Kohle soll die Nachbarin von ihrem Opfer abgezockt haben. (Symbolbild)
Jede Menge Kohle soll die Nachbarin von ihrem Opfer abgezockt haben. (Symbolbild)  © 123RF/olgaddomina

Die Großcousine (65) in Bayern ahnte von alldem nichts.

"Ich wusste, er wollte umziehen und dachte, er ist deshalb vorübergehend nicht erreichbar", so Karin. Doch dann rief der Anlageberater von Sigismund an.

"Da hieß es, alle seine Depots sollen aufgelöst werden", so die Cousine, die sofort nachforschte und die Polizei einschaltete.

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Die ermittelte die Machenschaften von Vera, weshalb das Amtsgericht per Strafbefehl gegen die Nachbarin zehn Monate auf Bewährung verhängte.

Dagegen legte Vera Einspruch ein, saß nun vor der Richterin. Dort waren sich die Juristen einig, dass sie "hinreichend tatverdächtig" ist, aber eine genaue Aufklärung viel Zeit und Aufwand bedeuten würde.

Denn selbst ein Gutachten konnte bisher nicht klären, wann genau Sigismund, der heute in einem Heim lebt, geschäftsunfähig wurde. So stellte die Richterin das Verfahren vorläufig ein.

Die Akte wird aber erst zugeklappt, wenn Vera 8000 Euro zur Wiedergutmachung an Sigismund zurückgezahlt hat. Mit gesenktem Kopf willigte die Seniorin ein.

Titelfoto: Norbert Neumann

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