Radebeuler Pizza-Chef legt Falschparker einfach eine Kralle an: Jetzt gibt's Ärger!

Radebeul/Meißen - Es ist schon ein Ärgernis mit den Falschparkern. Doch so einfach selbst Hand anlegen, geht dann doch nicht: Sven S. (52) von einem Radebeuler Pizzadienst musste sich nun vor dem Meißner Amtsgericht verantworten, da er einem Falschparker eine Kralle angelegt hatte.

Sven S. (52) maßregelte einen Falschparker, bekam dafür Ärger.
Sven S. (52) maßregelte einen Falschparker, bekam dafür Ärger.  © Peter Schulze

Nur fünf Parkplätze hat der Pizza-Dienst, und sie werden dringend benötigt: Fahrer und Selbstabholer finden sonst keinen Platz.

Daher warnt man auch mit Schildern, dass Falschparker eine Kralle angelegt bekommen. Die Entfernung kostet dann 20 Euro.

Genau die kassierte Sven S. am 29. Dezember 2019 vom Fahrer eines Volkswagens, der dort stand.

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"Wir haben schon seit Jahren ein Problem mit solchen Falschparkern", so der Selbstständige. "Ich dachte, das wäre auf unserem Privatgrundstück in Ordnung."

Tatsächlich ist es eine rechtliche Grauzone: Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass die Weigerung, die Kralle abzunehmen, ohne dass Geld gezahlt wird, eine Nötigung sein kann. Besonders, wenn der Fahrer hinzukommt.

Die Parkplätze vor dem Pizzadienst sind ein rares Gut.
Die Parkplätze vor dem Pizzadienst sind ein rares Gut.  © Peter Schulze
Vor der Kralle und der Gebühr wird ganz offen gewarnt.
Vor der Kralle und der Gebühr wird ganz offen gewarnt.  © Peter Schulze
Eine solche Parkkralle legte Sven S. bei einem VW-Fahrer in Radebeul an.
Eine solche Parkkralle legte Sven S. bei einem VW-Fahrer in Radebeul an.  © Peter Förster/dpa

Weil die Tat allerdings schon Jahre zurückliegt, Sven S. keine Vorstrafen hat und es sich auch nicht um Schwerstkriminalität handelt, sah das Gericht gegen Auflage von der Verfolgung ab: Er muss 100 Euro an das Coswiger Kinderheim Domizil zahlen.

Titelfoto: Peter Schulze

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