Dresden - Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet. Die Anklage des Generalstaatsanwaltes um den Munitions-Skandal beim Mobilen Einsatz Kommando (MEK) der Polizei fiel beim Landgericht Dresden eher durch. Nach einem Jahr Prozess gegen drei Angeklagte fielen jetzt die Urteile: zwei Freisprüche und eine Geldstrafe!
Demnach konnten weder dem angeklagten Schießtrainer (49) noch dem MEK-Kommandoführer (35) Straftaten nachgewiesen werden.
Nur der LKA-Beamte (53) hat sich laut Gericht der Bestechlichkeit und veruntreuenden Unterschlagung schuldig gemacht. Er bekam aber lediglich eine Geldstrafe. Er muss nun 10.800 Euro zahlen (120 Tagessätze zu je 90 Euro).
Laut Anklage waren die Männer für ein illegales Schießtraining der Truppe in Güstrow verantwortlich.
Offizielle Übungen hatte der Dienstherr zuvor abgelehnt. Mit der Hälfte der aus der Waffenkammer geklauten Munition wurde der Betreiber der Schießanlage bezahlt, die andere Hälfte verballert. Außerdem war das MEK zum Skiurlaub an der Zugspitze. Getarnt als "truppenbildende Maßnahme".
Munitions-Klau beim MEK: Vorfall beschäftigte sächsische Justiz seit 2021
Der Skandal flog 2021 auf. Mit massiven Folgen: Der Generalstaatsanwalt ermittelte. Die Hauptbeschuldigten wurden suspendiert, gegen 17 MEK-Mitglieder ermittelt, die Truppe aufgelöst und neu strukturiert. Der damalige LKA-Präsident Petric Kleine wurde strafversetzt.
Die internen Ermittlungen zeigten massive Mängel im System, wie eine fehlende Kontrolle in der Waffenkammer. Und schon vor dem Prozess stritten Gericht und Ministerium wochenlang um Akten, die entweder nicht herausgerückt oder geschwärzt übermittelt wurden.
Waren darin doch die eklatanten Fehler in den Abläufen der Polizeibehörde sichtbar. Belege und Beweise, die ein Gericht freilich für die Bewertung möglicher Straftaten braucht…
Letztlich wurde aus Sorge um die innere Sicherheit der komplette Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Und mit den Urteilen ist das Verfahren noch nicht beendet. Denn die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Generalstaatsanwalt kann gegen das Urteil Revision einlegen. Solange bleiben die drei Beschuldigten suspendiert, ihre dienstrechtlichen Verfahren derweil weiter auf Eis.
Kurz: Es kann also noch dauern, bis die drei Männer wieder ihren Job antreten können.