Prozess gegen Internet-Pädo: Marco K. (33) lauerte kleinen Jungs in Online-Games auf
Dresden - Die Eltern dachten, ihre Kinder spielen am Rechner harmlose Games wie "League of Legends" oder "Clash of Clans". Doch genau dort "tummelte" sich Marco K. (33).

Unter dem Nutzer-Namen "Crunchcake97" chattete er mit den zehn- bis 13-Jährigen, "sammelte" Nacktfotos und Videos von ihnen ein. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte das Landgericht Dresden jetzt den einschlägig vorbestraften IT-Assistenten zu fünf Jahren und neun Monaten Haft.
Wie berichtet, erstatteten 2023 die Eltern eines Jungen (11) aus Nordrhein-Westfalen Anzeige. Ihr Sohn war im Chat aufgefordert worden, sich "oben ohne" zu zeigen. Die Dresdner Fahnder ermittelten Marco schnell. Sie kannten ihn aus einem früheren Verfahren.
Bei der Durchsuchung fanden sich auf seinem Rechner fast 570 Kinderporno-Dateien. Zusätzlich 18 Datei-Ordner mit Namen von Jungs.
Darin je Nacktbilder und Selbstbefriedigungsvideos dieser Kinder. Nur wenige konnten ermittelt werden. Aber bei allen 18 in der Anklage aufgelisteten Jungen war der Gutachter sicher, dass die Kinder unter 14 Jahren waren.
Kinderschänder gab sich als Gamer aus

Die Polizistin, die einige ermittelte Kinder vernahm, berichtete, Marco hätte den Kindern dafür besondere Spielzugänge geboten oder drohte, sich umzubringen, wenn die Opfer den Kontakt abbrechen!
Obwohl die Ermittlungen liefen, fischte Marco weiter nach Opfern im Netz. "Da muss man schon von hoher krimineller Energie sprechen", konstatierte der Richter. "Sie standen unter Bewährung und es gab eine Hausdurchsuchung, aber bei Ihnen hat es nicht klick gemacht."
Prompt wurden bei der zweiten Razzia wenige Monate später erneut 244 einschlägige Fotos und 384 Videos bei ihm entdeckt.
Im größtenteils nicht öffentlichen Prozess gestand der Angeklagte und bekundete, sich einer Therapie unterziehen zu wollen, bereits jetzt in der Haft in Behandlung ist. Der Richter unterstrich, wie dringlich derlei Therapie für Marco K. ist: "Sie haben wohl inzwischen verstanden, dass Ihnen die Sicherungsverwahrung droht, wenn Sie so weitermachen wie bisher."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Montage: Peter Schulze, 123rf/pitinan