Öffentliche Sicherheit gefährdet? MEK-Prozess läuft hinter geschlossenen Türen

Dresden - Der Prozess um den MEK-Skandal läuft im Verborgenen. Die Öffentlichkeit wurde im Landgericht Dresden noch vor der Verlesung der Anklage des Saales verwiesen. Die Justiz sieht die "öffentliche Sicherheit" gefährdet! Nun müssen sich ein Oberkommissar (34) und zwei Schießtrainer (48, 53) hinter geschlossenen Türen verantworten.

Die drei Mitglieder des MEK müssen sich vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Die drei Mitglieder des MEK müssen sich vor dem Landgericht Dresden verantworten.  © Bildmontage: Peter Schulze

Den drei Mitgliedern des MEK wird vorgeworfen, sie hätten über 17.000 Schuss Munition aus der Beschaffungskammer verschwinden lassen, um damit Schießübungen auf einem Übungsstand in Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen. Außerdem waren zwei in einem als "teambildende Maßnahme" getarnten Skiurlaub, der Dritte habe davon gewusst.

Mangelnde interne Kontrolle, merkwürdige Genehmigungsverfahren (einerseits wird der Umgang mit der Waffe gefordert, Übungen damit aber als zu teuer abgetan) und die gefährliche Arbeit bei der Verbrechensbekämpfung: Beim Prozess wäre all das zur Sprache gekommen.

Schon im Vorfeld hatte es nach TAG24-Informationen Knatsch zwischen Justiz und den zuständigen Behörden darüber gegeben, wie viel interne Unterlagen und Anweisungen - möglichst ungeschwärzt - zu den Gerichtsakten gelangen können.

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In einem öffentlichen Prozess, so die Kammer, könnte nun gar nicht mehr garantiert werden, wie viele Geheimnisse und Interna aus der Arbeit des LKA an die Öffentlichkeit gelangen.

Die innere Sicherheit sei damit genauso gefährdet wie die Angeklagten selbst.

Überging ein Angeklagter seine Aussagegenehmigung?

Der Prozess im Landgericht Dresden findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Symbolbild)
Der Prozess im Landgericht Dresden findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Symbolbild)  © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Überhaupt hatten zwei der Angeklagten über ihre Verteidiger wissen lassen, dass sie eine Einstellung des Verfahrens wegen des sogenannten "Verfahrenshindernisses" fordern. Das Recht auf eine ordnungsgemäße Verteidigung im Strafprozess kollidiere in dem Fall massiv mit der Pflicht der Geheimhaltung interner Abläufe beim Arbeitgeber.

Schon die Anklage beruht offenbar auf Angaben eines Angeklagten, der bei seiner Vernehmung durch den Generalstaatsanwalt offenbar mehr aussagte, als er hätte "per Aussagegenehmigung durch seinen Dienstherren" hätte ausplaudern dürfen.

Nun werden all die Geheimnisse, Interna, möglichen strafbaren Handlungen und merkwürdigen Motivationen also in nicht öffentlicher Verhandlung erörtert.

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Die Kammer hat bislang 11 Prozesstage angesetzt. Ob das Urteil, dass vorerst für Ende Juni geplant ist, öffentlich gesprochen wird, steht derzeit in den Sternen.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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