Obwohl Etablissement gar nicht auf war: Nachtclub-Besuch kommt Duo teuer zu stehen
Dresden - Dieser Freundschaftsdienst ging nach hinten los! Henry W. (32) und Philipp S. (33) sollten nach ihrem Verständnis für einen Bekannten nur etwas Technik bei einer Dresdner Adresse abholen. Bloß: Die Justiz bewertete das als Einbruch in einen Nachtclub! Nun saßen die beiden Lausitzer vor der Amtsrichterin in Dresden.

"Wie oft hab ich anderen gesagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und dann falle ich selber rein!", ärgerte sich Henry.
Philipp ergänzte: "Wir waren echt blauäugig." Henry, einst Wirt in Bautzen, wurde zu Corona-Zeiten von einem Stammgast gebeten, Technik aus einem geschlossenen Etablissement in Dresdens Zwickauer Straße zu holen.
"Er sagte, er musste sein Geschäft aufgeben, habe kein Auto", so Henry. "Er gab uns den Schlüssel, sagte, wo alles steht."
Aber: Der Gast hieß nicht "Felix", seine Telefonnummer stimmte nicht, und er schickte die Helfer nicht in "seine alte Bar", sondern in einen damals stillgelegten Nachtclub - der nie einem "Felix" gehörte!
Geldstrafe für die Angeklagten

Der geräuschvolle Abtransport von Boxen, Beleuchtung und Kaffeeautomat rief die Polizei auf den Plan. Henry und Philipp wurden in ihren vollgepackten Autos gestoppt.
"Sie waren sehr kooperativ", so die Polizistin, die alle Technik konfiszierte. Der Eigentümer hätte alles im Revier abholen können. Doch bis heute liegen Boxen und Co. bei der Polizei.
"Als wir am nächsten Tag diesen 'Felix' trafen, stellte ich ihn zur Rede. Da lief er weg", so Henry, der seither nichts mehr von ihm gehört haben will. Der Staatsanwalt sah im Prozess keinerlei strafbare "Zueignungsabsicht" der Angeklagten, die übrigens geregelter Arbeit nachgehen, forderte für beide Freispruch.
Die Richterin dagegen hielt "diese kuriose Geschichte für völlig unglaubwürdig" und verdonnerte die Lausitzer zu 3000 Euro und 2700 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Montage: Steve Schuster