OB-Kandidat als Masken-Verweigerer vor Gericht

Dresden - Für seine mitunter lautstarke Diskussionsfreudigkeit ist Sascha Wolff (52) bestens bekannt: Wenn der OB-Kandidat aus dem Pandemieleugner-Spektrum nicht gerade auf öffentlichen Plätzen die sächsische Verfassung verliest, versucht er Polizisten näherzubringen, warum die Corona-Regeln für ihn nicht gelten.

OB-Kandidat Sascha Wolff (52) wurde am gestrigen Dienstag zu 100 Euro Bußgeld verurteilt.
OB-Kandidat Sascha Wolff (52) wurde am gestrigen Dienstag zu 100 Euro Bußgeld verurteilt.  © Steffen Füssel

Die Gelegenheit, am Dienstag selbst zu erklären, weshalb er am 19. April 2021 auf dem Altmarkt keine Maske trug, ließ er vor Gericht allerdings aus.

"An dem Tag bestand für meinen Mandanten keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen", so sein Verteidiger vor Gericht.

Weil Sascha Wolff keine trug, sollte er ursprünglich 100 Euro Bußgeld zahlen, ging dagegen allerdings in Widerspruch. Auch weil ihm angeblich nicht bekannt wäre, dass es sich beim Altmarkt um eine Fußgängerzone handelt ...

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"Er kam aus Richtung der Seestraße", so Polizeihauptmeister Dan K. (37), der dort an dem Tag eine "Querdenken"-Kundgebung absicherte.

"Darüber habe ich die Kollegen informiert. Er ist bekannt für lange Diskussionen und dafür, schlechte Bilder für die Polizei zu provozieren."

Auf die Versammlung selbst wurde er wegen der fehlenden Maske nicht gelassen. Der Polizist gab an, dass der Altmarkt auch ausreichend ausgeschildert war: "Ihm war das grundsätzlich bewusst!"

Am Rande einer "Querdenken"-Kundgebung verstieß Wolff vergangenes Jahr gegen die Maskenpflicht.
Am Rande einer "Querdenken"-Kundgebung verstieß Wolff vergangenes Jahr gegen die Maskenpflicht.  © Eric Hofmann

Einer Mitarbeiterin der Stadt war nicht bekannt, dass zu diesem Zeitpunkt Schilder fehlten. Nun muss OB-Kandidat Wolff nicht nur die 100 Euro Bußgeld, sondern auch die Prozesskosten zahlen: "Es ist normales Wissen eines Dresdners, dass das eine Fußgängerzone ist", so der Richter.

Titelfoto: Steffen Füssel

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