Notärztin im Vollsuff attackiert: Täter kommt mit Bewährung davon!

Dresden - Angriffe auf Retter und Helfer werden zunehmend zur traurigen Routine. Zuletzt wurde eine Assistenzärztin im Krankenhaus Friedrichstadt niedergeprügelt. Auch Sven B. (40) gehört zu diesen Schlägertypen. An den Elbwiesen hatte er einer Notärztin sogar die Nase gebrochen. Dafür gab es jetzt beim Amtsrichter die Quittung.

Sven B. (40) hatte sich vor Gericht zu verantworten.
Sven B. (40) hatte sich vor Gericht zu verantworten.  © Peter Schulze

Im April 2022 entdeckten Spaziergänger den Fahrradmonteur bewusstlos im Gras, alarmierten den Notdienst. Medizinerin Nicole H. (46) und ihre Kollegen eilten zum Flussufer nahe Heidenau.

"Das war ein ganz normaler Einsatz", so die langjährige Notärztin. "Wir haben ihn auf die Trage gelegt, wollten den Patienten im Fahrzeug untersuchen."

Doch Sven, der wieder zu sich kam, schlug unvermittelt zu. Seine Faust brach der Frau die Nase. Außerdem erlitt die Ärztin eine Schädelprellung.

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Die Polizei wurde gerufen. Auch die Beamten hatten ihre liebe Not, den "unkooperativen" Sven zu bändigen.

Kleinlaut sagte er im Prozess: "Der Gin hat mir wohl das Genick gebrochen." Eigentlich sei er mit einem Bier spazieren gewesen, habe aber noch einen Flachmann Gin dabeigehabt.

Ein Jahr Haft für Notarzt-Prügler - aber auf Bewährung

Nach dem Vorfall am Elbufer war die Notärztin (46) wochenlang nicht einsatzfähig.
Nach dem Vorfall am Elbufer war die Notärztin (46) wochenlang nicht einsatzfähig.  © Eric Münch

"Ich habe erst wieder Erinnerungen, als ich im Gewahrsam aufwache", so der Angeklagte, der sich kurz nach dem Vorfall schriftlich bei der Ärztin entschuldigte, ihr im Prozess 1000 Euro Schmerzensgeld zusicherte.

Immerhin fiel die Medizinerin für Notdiensteinsätze wochenlang aus. "Auch heute halte ich mich zurück, wenn die Patienten betrunken sind", so Nicole H. zum Richter.

Laut Gutachter muss Sven ("Ich habe eigentlich kein Alkoholproblem") zum Tatzeitpunkt 3,46 Promille gehabt haben. Seine Steuerungsfähigkeit war damit definitiv eingeschränkt gewesen.

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Aber der Jurist verurteilte den Angreifer wegen fahrlässigen Vollrausches zu einem Jahr Haft. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Titelfoto: Montage: Eric Münch, Peter Schulze

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