Niederlage vor Gericht! Jan Böhmermann verliert gegen Sachsen-Imker
Dresden - Dieses Urteil wird Jan Böhmermann (42) wohl bitter aufstoßen: Das Landgericht Dresden wies am heutigen Donnerstag die Klage des Moderators der ZDF-Satire-Show "Magazin Royale" gegen den Meißner Imker Rico Heinzig (48) und seine Firma MyHoney zurück. Der TV-Star muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Wer austeilt, muss auch einstecken können! Auf diese knappe Formel kann man den Spruch von Richterin Heike Kremz bringen.
Ganze 46 Minuten lang begründete die erfahrene Juristin ihre Entscheidung in dem Fall: Jan Böhmermann hatte am 3. November in seinem Magazin Imker Heinzig mit seiner Bio-Imkerei durch den Kakao gezogen - vor einem Millionenpublikum. Rico Heinzig nahm das mit Humor.
Er kreierte nach der Sendung mit Augenzwinkern unter anderem "Böhmermann-Honig" und verkaufte diesen.
Das fand der TV-Star seinerseits nun gar nicht lustig und verklagte den Meißner auf Schadenersatz und Unterlassung.
Aktion verletzt laut Gericht keine Persönlichkeitsrechte
Richterin Kremz erteilte diesen Böhmermann Begehren eine klare Absage. Sie urteilte, dass der Imker mit seiner Aktion keine Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt hat.
Die berechtigten Interessen von Böhmermann werden in diesem konkreten Fall nicht geschädigt, da es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt, auf welches sich Imker Heinzig mit seiner Aktion bezieht.
Zudem berücksichtigte die Richterin, dass auch dem Sachsen Heinzig ein vom Grundgesetz geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht. Bei ihrer Abwägung bewertete die Richterin Böhmermanns Schutzinteresse nicht höher als die Belange der Bio-Imkerei.
Bereits zum Auftakt der Verhandlung Mitte Januar zeigte sich Böhmermanns Anwalt kampfbereit. Er kündigte damals an, bereit zu sein, für einen Marsch durch die Instanzen.
Gegen das nun gefallene Urteil kann er innerhalb von einem Monat Berufung einlegen. Den Streitwert des Rechtsstreits hat das Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt.
Heinzig wird in dem Rechtstreit von dem Dresdner Patentanwalt Markus Hoffmann (48) der Kanzlei Lippert Stachow vertreten. Die Kanzlei teilte nach dem Richterspruch mit:
"Wir freuen uns, dass das Landgericht Dresden unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist. Selbstverständlich werden wir die Interessen unserer Mandantschaft auch in etwa folgenden Prozessetappen engagiert und entschlossen verteidigen."
Titelfoto: Montage: Ove Landgraf (2)