Widerliche Fotos und Videos gesammelt: Suspendierter Porno-Polizist darf auf Job-Rückkehr hoffen

Dresden - Vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde hatte Polizeihauptmeister Uwe H. (60) noch geschwiegen, bekam trotzdem 16 Monate Haft (auf Bewährung) für mehr als tausend widerliche Kinderporno-Bilder aufgebrummt.

Der derzeit suspendierte Hauptmeister Uwe H. (60) konnte am Donnerstag sein Urteil abmildern.
Der derzeit suspendierte Hauptmeister Uwe H. (60) konnte am Donnerstag sein Urteil abmildern.  © Peter Schulze

In der Berufung vor dem Landgericht beschränkte er sich auf die Rechtsfolgen, gestand so faktisch und kann wieder auf seinen alten Job hoffen ...

Der Zufall hatte den Beamten überführt: Bei einer Unfallaufnahme hatte er aus Versehen seine private SD-Karte in der Kamera, steckte diese dann auch in den Arbeitsrechner auf dem Revier. Das Problem: Automatisch wurden alle Bilder ins System gespielt, waren nicht mehr zu löschen.

So landeten neben Unfallfotos auch Bilder des nackten Unterleibs von Uwe H. sowie 30 Kinderporno-Bilder und auch Videos im internen Polizeisystem. Zu sehen bekamen die Kollegen teilweise vierjährige Mädchen, die vergewaltigt wurden.

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Am 16. April 2019 gab es deshalb eine Hausdurchsuchung bei ihm. Seine Kollegen entdeckten weitere 1616 Dateien ähnlich abscheulicher Couleur. Frisch ertappt griff Uwe H. zur nächsten kriminellen Handlung, schrieb selbst anonyme Briefe an die Polizei, die nahelegten, bei ihm sei eingebrochen worden ...

Das alles räumte Uwe H. jetzt in der Berufung faktisch ein und bekam dafür nur noch elf Monate Haft auf Bewährung. Bislang ist er bei Gehaltsabzügen vom Dienst suspendiert.

Mit dem neuen Urteil könnte er schon bald wieder als Polizist arbeiten.
Mit dem neuen Urteil könnte er schon bald wieder als Polizist arbeiten.  © Karl-Ludwig Oberthuer

Polizei und Verwaltungsgericht entscheiden über berufliche Zukunft

Wäre die Freiheitsstrafe über ein Jahr ausgefallen, wäre er automatisch rausgeflogen, hätte auch den Großteil seiner Pensionsansprüche verloren.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, liegt es nun an der Polizei und unter Umständen dem Verwaltungsgericht, wie und ob seine Laufbahn dort weitergeht.

Titelfoto: Karl-Ludwig Oberthuer

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