Mit abgeschöpften Daten überführt? Mutmaßliche Drogendealer vor Gericht
Dresden - Am Dresdner Amtsgericht schwillt weiter ein Streit um die Verwertbarkeit von Ermittlungs-Ergebnissen in den sogenannten Encrochat-Verfahren. Am Montag mussten dazu Ramin B. (30) und Clemens S. (28) auf der Anklagebank Platz nehmen. Vorwurf: Crystal-Deals.
Die Staatsanwaltschaft wirft B. vor, im Zeitraum von 2017 bis 2019 große Mengen an Crystal mithilfe des extrem verschlüsselten Nachrichtendienstes Encrochat eingekauft zu haben.
Die Betäubungsmittel soll der 30-Jährige über Kuriere oder direkt an die jeweiligen Abnehmer weiterveräußert haben. Insgesamt 24 Fälle des selbstständigen Drogenhandels werden dem Mann zur Last gelegt.
Laut Anklage hat Clemens S. einen Teil des Crystals von B. erworben. Im Jahr 2017 hätte der 28-Jährige alle zwei Monate mindestens ein Kilogramm der illegalen Substanz gekauft. Er muss sich wegen Drogenhandels in 19 Fällen verantworten.
Beide Männer äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Deren Anwälte übten in ihrer verlesenen Erklärung große Kritik am Vorgehen der Behörden. Die Anklage sei durch die heimliche Auslesung von Encrochat-Daten mittels Spy-Software zustande gekommen. Damit hätten die Ermittler deutsches Recht umgangen.
Zugleich sei die Akteneinsicht nur eingeschränkt möglich gewesen. Man werde daher Widerspruch einlegen und Beweis-Anträge stellen.
B. saß nach einer Razzia bereits über zwei Jahre lang in Haft - im Januar kam er frei. Clemens S. war über drei Jahre im Knast. Auch er wurde entlassen. Im Prozess müssen nun Zeugen gehört werden, bevor das Urteil fallen kann.
Titelfoto: Peter Schulze