Missbrauch im Herzogin Garten: So lange muss der Sex-Täter jetzt hinter Gitter
Dresden - Er kannte kein "Nein" - bis jetzt!
Kais M. (22) lernte auf einer Party eine Frau (40) kennen, doch als sie später keinen Sex mit ihm wollte, drückte er sein Opfer in der Parkanlage "Herzogin Garten" zu Boden und ejakulierte ihr ins Gesicht. Am Montag fiel das Urteil am Amtsgericht.
Aus der einvernehmlichen Turtelei wurde im Handumdrehen ein sexueller Übergriff. Da der Tunesier auch noch ein Messer einstecken hatte, war die Tat in den Augen der Justiz ursprünglich ein Fall von besonders schwerer Vergewaltigung.
Im Laufe des Prozesses rückte die Kammer jedoch von diesem Vorwurf ab, bewertete das Ganze "nur" als schweren sexuellen Übergriff, Körperverletzung und Beleidigung.
Während das Urteil verlesen wurde, polterte und tobte der Angeklagte auf Arabisch.
Doch es nützte alles nichts: Letztlich bekam der Afrikaner drei Jahre und sechs Monate Haft aufgebrummt - ohne Bewährung.
Titelfoto: Peter Schulze