Messer-Mord von Dresden: Angeklagter bedauert, dass nicht beide Opfer starben

Dresden - Der Prozess begann mit fast einer Stunde Verspätung. Der Generalbundesanwalt fordert nicht nur eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes. Er will auch die Sicherungsverwahrung für den Angeklagten durchsetzen.

Abdullah A. H.H. (21) plante schon vor einigen Jahren ein Blutbad in Dresden.
Abdullah A. H.H. (21) plante schon vor einigen Jahren ein Blutbad in Dresden.  © Ove Landgraf

Abdullah A. H. H. (21) selbst schweigt zu den Vorwürfen.

Und so hörte sich das Gericht den psychiatrischen Gutachter an. Mit dem hatte der Angeklagte im Rahmen der Begutachtung gesprochen und "freundlich, zugewandt, aber ernst" über die grausame Bluttat und seine Beweggründe gesprochen.

Gegenüber Gutachter Norbert Leygraf (68) hatte Abdullah erklärt, dass "Gebiete, in denen der Islam nicht gilt, Kriegsgebiete sind".

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Dass der Täter nach seiner Entlassung Ende September 2020 seine Mutter anrief und diese ihn bat, "zur Besinnung" zu kommen. Dass er schon in der Haft versuchte, an Waffen wie eine Kalaschnikow zu kommen, um Ungläubige zu töten.

Bereits am zweiten Tag nach seiner Entlassung, gelang es dem radikalen Islamisten, im Stadtgebiet zwei Messersets mit insgesamt fünf Klingen zu kaufen.

Bei demselben Geschäft kaufte er sich einen Gebetsteppich. Am Tattag ging er in die Moschee, betete zu seinem Gott und bat um Kraft für die Ausführung seiner Tat.

Abdullah A.H.H. "sortierte" in der Dresdner Innenstadt aus, wen er attackierte

Am Tatort in der Dresdner Innenstadt lagen lange Zeit Blumen zum Gedenken an den ermordeten Touristen.
Am Tatort in der Dresdner Innenstadt lagen lange Zeit Blumen zum Gedenken an den ermordeten Touristen.  © Norbert Neumann

In der Innenstadt habe er mehrere Personen verfolgt, aber als Opfer "aussortiert". Kurz: diese Passanten hatten Glück.

Dann traf er auf Thomas L. und Oliver L. Die Touristen bummelten Hand in Hand und lachend durch die nächtliche Altstadt. Für Abdullah A. H. H. "Ungläubige, die zu töten sind".

Er rammte den Männern von hinten Messer in die Körper. Mit solcher Wucht, dass eines sogar abbrach. Oliver L. wehrte sich massiv, beide schrien um Hilfe. Da habe er fliehen müssen.

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Und den Täter, der mit der Tat "auf dem Weg zu Gott" war, bedauerte regelrecht, dass nicht beide Opfer bei dem Blutbad starben.

Die Tat sei "kein Fehler gewesen", aber "er habe sich nicht ausreichend beraten", um sie "richtig" auszuführen.

Diese Angaben weisen erschreckende Parallelen zu seinem früheren Verhalten auf. Abdullah A. H. H. plante schon vor Jahren ein Blutbad mitten in Dresden.

Angeklagter plante früher schon Sprengstoffexplosion bei Filmnächten

Ein Polizeiauto vor dem Eingang des Oberlandesgerichts Dresden, wo am Montag der Prozess begann.
Ein Polizeiauto vor dem Eingang des Oberlandesgerichts Dresden, wo am Montag der Prozess begann.  © Ove Landgraf

Das war bei seinem Prozess 2018 herausgekommen. Demnach plante er eine Sprengstoffexplosion bei den Filmnächten.

Dazu lud er sich neben Bauanleitungen für Sprengsätze auch die "Handlungsanleitung für Märtyreroperationen" aus dem Netz.

Diese Anweisungen habe er gründlich durcharbeiten wollen, um keinen Fehler zu begehen. Zum Glück konnte er damals noch rechtzeitig vor seiner genauen Lektüre verhaftet werden.

Doch die Haft (insgesamt über drei Jahre) brachte ihn nicht von seinem Weg ab.

Nur fünf Tage nach der Entlassung stach er auf die Opfer Thomas L. und Oliver L. ein.

Titelfoto: Ove Landgraf

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