Mehr als 1200 Euro an Bahnhöfen in Dresden ergaunert: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage zum Amtsgericht gegen einen 22-jährigen Tschechen erhoben – wegen des gewerbsmäßigen Betrugs in 13 Fällen.

Am Dresdner Hauptbahnhof gaukelte der 22-Jährige verschiedenen Personen vor, dass er Geld für einen Fahrschein benötige.
Am Dresdner Hauptbahnhof gaukelte der 22-Jährige verschiedenen Personen vor, dass er Geld für einen Fahrschein benötige.  © Thomas Türpe

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, zwischen dem 12. November 2021 und dem 29. Mai 2022 verschiedene Personen im Bereich des Bahnhofs Dresden-Neustadt und des Hauptbahnhofs Dresden angesprochen zu haben, um ihnen vorzugaukeln, dass er dringend Geld benötige.

Als Grund gab er dabei an, dass er sich einen Fahrschein für die Rückfahrt nach Tschechien holen müsse. Das Geld würde er ihnen anschließend schnellstmöglich zurückbezahlen.

Gutmütig und nichtsahnend übergaben ihm daraufhin einige der Angesprochenen Beträge im Wert von 75 bis 110 Euro, oder kauften ihm gleich eine Fahrkarte.

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Kein einziges Opfer des 22-jährigen Betrügers sah das Geld seither je wieder.

Insgesamt knöpfte er den Leuten mehr als 1200 Euro ab!

22-Jähriger ist bereits vorbestraft – wegen eines ähnlichen Sachverhaltes!

Auch am Bahnhof Dresden-Neustadt versuchte der Tscheche sein Glück.
Auch am Bahnhof Dresden-Neustadt versuchte der Tscheche sein Glück.  © Norbert Neumann

Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft nun mitteilte, habe der Mann sich mit seinen fortlaufenden Taten eine regelmäßige Einnahmequelle aufgebaut, um seinen Lebensunterhalt mitzufinanzieren.

Und als wäre das nicht schon dreist genug: Der Beschuldigte ist bereits aufgrund eines ähnlichen Sachverhaltes vorbestraft!

Derzeit befindet sich der 22-Jährige trotz allem nicht in Untersuchungshaft, "da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen".

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Er selbst schweigt bisher zu den Vorwürfen.

Nun ist es am Amtsgericht Dresden, über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und einen Termin zur Hauptverhandlung zu entscheiden.

Titelfoto: Norbert Neumann

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