Maskenmuffel angeklagt: Geldbuße oder Knast für falsches Arzt-Attest
Dresden - Es war das Mittel der Wahl für die Maskenverweigerer: das Attest eines Urologen aus Hessen, das ihnen bescheinigte, keinen Mundschutz tragen zu müssen.
Massenweise wurde das im Internet abrufbare Schreiben bei Kontrollen vorgezeigt. Problem: Es ist als ärztliches Dokument nicht zulässig. Der "Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" ist sogar strafbar.
Nun sollten sich zwei dieser Besitzer vorm Amtsgericht Dresden verantworten.
Doch die Richterin wartete vergeblich auf die Angeklagten Günther S. (63) und Anna S. (35). Beide waren ohne Maske, aber mit derlei Attest des inzwischen verstorbenen Dr. Jens Bengen angetroffen worden.
Günther bei einer Demo, Apothekerin Anna im Hauptbahnhof. In Deutschland dürfen Atteste nur ausgestellt werden, wenn der Patient persönlich beim Arzt vorstellig wurde. Ein Dokument aus dem Internet ausdrucken, unterschreiben und vorzeigen, gilt nicht. Prompt setzte es für beide je eine Anklage.
Doch zum Prozess fehlten sie unentschuldigt. Günther S. schrieb der Richterin gar, er würde "an dieser kriminellen Veranstaltung nicht teilnehmen". Genutzt hat es nichts. Es gab Urteile in Abwesenheit.
Per Strafbefehl soll er nun 840 Euro und Anna 1800 Euro zahlen. Wahlweise muss er zwei Monate, sie einen Monat in Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, privat