Vergewaltigung als "Spiel": Angeblichem Medizinstudenten drohen Haft und Sicherungsverwahrung!

Dresden - Marcel S. (27) droht nicht nur Haft. Der Baden-Württemberger könnte auch in Sicherungsverwahrung geschickt werden. Aber der angebliche Medizinstudent, der zuletzt in Bautzen wohnte, scheint seinen Prozess darüber am Landgericht Dresden gelassen zu sehen. Im Plauderton erzählte er dem Richter zum Auftakt, dass die angeklagte Vergewaltigung einer Schülerin (16) in Dresden "nur ein Spiel" war.

Auf diesem Parkplatz geschah laut Anklage die Vergewaltigung.  © Peter Schulze

Im Juli 2024 lernte Marcel das Mädchen über Snapchat kennen. Er war "wie immer" auf der Suche nach Sex.

Marcel holte die junge Frau im BMW ab, fuhr mit ihr zu einem Parkplatz in der Heide. Dort, so die Anklage, verriegelte er die Türen von innen, vergewaltigte sein Opfer. Dabei hielt er der Schülerin eine Sichel an den Hals. Seine Tat filmte er. Später setzte er die 16-Jährige in der Neustadt aus und fuhr heim.

"Ich schlug ihr ein Rollenspiel vor", so Marcel. "So was habe ich mit meiner Freundin auch gemacht. Für mich ist das ja nicht viel Aufwand. Ich bin sowieso dominant im Bett." An diesem "Spiel" habe die Schülerin "Interesse bekundet". Eine Sichel zu verwenden, sei ihm "spontan" eingefallen.

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"Für mich war es ganz normaler Sex", so der Angeklagte, den es "abtörnte", dass sich das Opfer wehrte und weinte. "Weil mich das alles nervte, warf ich sie irgendwo raus", so der Angeklagte.

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Marcel war niemals Medizinstudent

Marcel S. (27) behauptet, die angeklagte Tat war ein Rollenspiel.  © Peter Schulze

Passanten griffen die völlig verstörte Frau auf, riefen die Polizei. Stunden später kam Marcel in U-Haft. Er war damals erst wenige Monate aus dem Knast raus, stand unter Führungsaufsicht. Denn zuvor saß er drei Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Sein Kommentar: "Das war einvernehmlicher Sex. Nur sie war zu jung."

Nun steht der Prozess an, bei dem auch ein weiterer mutmaßlicher sexueller Übergriff auf eine 15-Jährige aus Riesa verhandelt wird.

Ein Gutachter soll klären, ob Marcel in Sicherungsverwahrung muss. Übrigens: Medizinstudent war der Angeklagte nie. Er hat nicht mal einen Schulabschluss ...

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