Lebenslang für den Messer-Mörder von Dresden: Bundes-Gerichtshof lehnt Revision ab!

Dresden/Karlsruhe - Das Urteil bleibt bestehen! Abdullah A. H. H. (21) stach in Dresden auf zwei Touristen ein - einer der beiden kam ums Leben. Nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft versuchte er, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Doch damit hatte er keinen Erfolg.

Abdullah A. H. H. (21) bei der Urteilsverkündung im März 2021: Nach dem Prozess legte er Revision ein, doch das brachte ihm nichts.
Abdullah A. H. H. (21) bei der Urteilsverkündung im März 2021: Nach dem Prozess legte er Revision ein, doch das brachte ihm nichts.  © Ove Landgraf

Laut einer offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wurde die eingelegte Revision verworfen - das Urteil ist damit rechtsgültig.

Nachdem er am 21. März 2021 vom Oberlandesgericht in Dresden zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden ist, führt für den Dschihadisten nun also kein Weg mehr an einem dauerhaften Aufenthalt im Gefängnis vorbei.

Was hatte Abdullah A. H. H. getan? Der Syrer war für den Messer-Mord in der Schloßstraße am 20. Oktober 2020 verantwortlich. Dabei wollte der damals 20-Jährige einen Anschlag auf "Ungläubige" begehen und suchte sich dafür zwei männliche Touristen aus.

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Laut Gerichtsurteil hatte der Verurteilte dem homosexuellen Paar "aufgrund seiner islamistisch geprägten Weltanschauung in besonderem Maße das Lebensrecht abgesprochen" - und so stach der Terrorist unvermittelt auf die beiden ein.

Der 53 Jahre alte Oliver L. aus Köln wurde bei dem Attentat schwer verletzt, sein Lebenspartner Thomas L. (†55) aus Krefeld verblutete noch am Tatort und starb.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellt "keinen Rechtsfehler" fest

Mit diesem Messer hatte der radikale Islamist seine beiden Opfer niedergestochen.
Mit diesem Messer hatte der radikale Islamist seine beiden Opfer niedergestochen.  © Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa

Wohlgemerkt war Abdullah erst fünf Tage vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Denn er war bereits 2018 vom OLG Dresden zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden - unter anderem, weil er Mitglieder und Unterstützer für die Terrorgruppe "Islamischer Staat" angeworben hatte.

Er galt als "Gefährder", durfte nach Absitzen seiner Strafe aber wieder auf freien Fuß, allerdings nur unter Führungsaufsicht. Trotzdem gelang es ihm, die beiden Männer in der Schloßstraße zu attackieren.

Zwei Wochen nach der Tat wurde er in der Dresdner Innenstadt verhaftet. Dabei war er wieder mit einem Messer bewaffnet und laut Gericht auf der Suche nach weiteren Anschlagsopfern. Statt noch mehr Unschuldige überfallen zu können, landete er aber erneut auf der Anklagebank und wurde schuldig gesprochen.

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In seiner Revision hatte er nun beanstandet, dass in seinem Fall Erwachsenen- und nicht Jugendstrafrecht angewandt wurde. Nach einer Überprüfung konnte der Bundesgerichtshof aber keinen Rechtsfehler feststellen. Deshalb bleibt es bei lebenslänglich.

Titelfoto: Ove Landgraf

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