Nossen/Dresden - Dieser Streit eskalierte massiv! Mike A. (54) muss sich seit Donnerstag am Landgericht Dresden verantworten, weil er seine damalige Lebensgefährtin Kati H. (47) in ihrem Haus in Nossen mit Bioethanol übergossen und angezündet haben soll. Zum Prozessauftakt wegen gefährlicher Körperverletzung bestritt der Kraftfahrer die Tat vom Januar 2021.
Laut Anklage stritten Mike und die einstige Weinprinzessin und Feuerkünstlerin an dem Tag über Stunden, ehe er sie mit Bioethanol übergoss und anzündete.
Er rief den Notarzt. Schwer verletzt kam Kati in die Spezialklinik nach Leipzig, wurde mehrfach operiert. Dennoch sind 27 Prozent der Haut am Oberkörper dauerhaft entstellt. Ihr linker Arm wird für immer nur eingeschränkt beweglich sein.
Über seinen Anwalt ließ Mike eine andere Version des Tathergangs erklären. Demnach stritt das Paar tatsächlich. Sie unterstellte ihm eine Affäre. Er war genervt von ihrem Putzfimmel.
Jede Belanglosigkeit wurde lautstark ausgetragen.
Weil sich Mike schon seit Monaten mit dem Gedanken trug, sich zu trennen, kam auch das Thema wieder auf den Tisch.
Angeklagter löschte die Flammen an seiner Frau mit Schnee
"Bevor Du mein Leben kaputt machst, mache ich Deins kaputt", soll Kati gesagt haben. Männer würden sich "nicht ungestraft" von ihr trennen.
Sie soll seine Klamotten in den Garten geworfen, dort aufgestapelt und mit Bioethanol übergossen haben. Beide hätten um den offenen Fünf-Liter-Kanister gerangelt, dessen Inhalt dabei auch auf seinen Arm lief.
"Mein Mandant ging ins Bad, wusch sich. Als er zurückkam, hatte sie das Feuerzeug in der Hand."
Er habe sie aufgefordert, ihre mit der brennbaren Flüssigkeit getränkten Klamotten auszuziehen. Stattdessen habe sie zum Feuerzeug gegriffen, damit ihren Jackenärmel angezündet. Sekunden später stand die Frau in Flammen. Mike schubste die Frau um, löschte sie mit Schnee und rief den Notarzt.
Zwei Tage nach dem Vorfall kam der Kraftfahrer damals in U-Haft. Wurde dann aber bereits im März 2021 wieder entlassen.
Am heutigen Donnerstag wird Kati H. noch vernommen. Sie ist in dem Verfahren die Nebenklägerin.