Leasing-Transporter einfach weiterverkauft: Haft für Unternehmer!

Dresden - Als Subunternehmer hatte Robert B. (38) einst einen Kurierdienst übernommen - samt sieben Transportern von Roland H. (70). Doch anstatt diese für den Dienst zu nutzen, soll er sie unbefugt weiterverkauft haben. Ein Fall von Unterschlagung!

Robert B. (38) soll sieben Transporter der Marken Fiat und Mercedes illegal weiterverkauft haben.
Robert B. (38) soll sieben Transporter der Marken Fiat und Mercedes illegal weiterverkauft haben.  © Peter Schulze

Einige der Autos waren gekauft, andere in Leasingverträgen, in welche Robert B. hätte einsteigen sollen.

Die beiden Unternehmer handelten damals vorerst einen Mietvertrag aus, der vorsah, dass die Fahrzeuge (Fiat und Mercedes) nach einem Monat wieder an ihren Vorgänger zurückgehen sollten.

Doch Robert B. trat nicht wie besprochen in die Verträge ein. Im Gegenteil: Die Rechnungen gingen weiterhin an Roland H., der nun "mit 70 vor den Trümmern seiner Existenz steht", wie der Richter zusammenfasste.

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Als er letztlich zur Rückgabe der Autos aufgefordert wurde, behauptete Robert B., diese bereits bei einem früheren Kurierfahrer abgestellt zu haben.

Zeugen belasten Robert B.

Die Dresdner Justiz fällte im Prozess um Robert B. ein Urteil. (Symbolfoto)
Die Dresdner Justiz fällte im Prozess um Robert B. ein Urteil. (Symbolfoto)  © Soeren Stache/dpa

Dem entgegen standen jedoch mehrere Zeugenaussagen von Fahrern: "Ich hab den Fiat in Weinböhla abgestellt. Schlüssel und Fahrzeugpapiere sollte ich im Auto lassen."

Stattdessen nahmen die Fahrer neue VW Crafter mit. Diese getauschten Autos seien dann auch tatsächlich zurückgegeben worden, doch von den sieben ursprünglichen Transportern fehlt bis heute jede Spur. Trotz internationaler Fahndung.

Wenig später habe Robert B. versucht, seinen Vorgänger zu überreden, die sieben Autos als gestohlen zu melden. Der 70-Jährige weigerte sich, schmiss ihn raus.

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Wohl der Grund, dass er sich wenige Wochen später mit einem Brandanschlag auf das Haus von Roland H. rächte. Verletzt wurde niemand, doch "das Ganze hängt uns heute noch nach". Dafür wurde Robert B. bereits zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Im Prozess am gestrigen Mittwoch forderte die Staatsanwaltschaft nun eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Der Richter stimmte zu. Zudem muss Robert B. 140.000 Euro Schadensersatz leisten.

Titelfoto: Peter Schulze

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