Langer Atem gefragt! Remmo-Prozess rund um Gewölbe-Raub unterbrochen
Dresden - Im Sport hieße es: Spielabbruch noch vor dem Anpfiff. Am Landgericht Dresden am heutigen Freitag wurde der zweite Remmo-Prozess noch vor der Anklageverlesung vertagt.
Der Verteidiger von Jihad Remmo (24), der für den Einbruch im Grünen Gewölbe Beihilfe geleistet haben soll, monierte die Besetzung der Schöffen und bezweifelt die Zuständigkeit des Dresdner Gerichtes.
Laut Jugendgerichtsgesetz ist die Zuständigkeit dort, wo der Beschuldigte bei Anklageerhebung lebt. Im Falle von Jihad wäre und war das immer Berlin. Abweichungen wären nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die lägen aber hier nicht vor. Die beiden Staatsanwälte im Prozess sehen darin laut ihrer Stellungnahme keine Probleme.
Prompt legte der Anwalt nach: Er forderte die Aussetzung des Verfahrens. Zwar sei sein Mandant geladen worden. Allerdings steht in der Ladung nicht, wo genau der Prozess stattfindet. Damit wäre die Ladung nicht ordnungsgemäß.
Auch die elektronische Saalanzeige hätte niemand gefunden. Dem widersprach der Staatsanwalt. Die Saalaushänge sind vorhanden. Dennoch. Nun wurde die Verhandlung bis zum 10. Januar unterbrochen.
Ein Teil der Beute bleibt nach wie vor verschollen
Bei dem spektakulären Bruch in die Schatzkammer des sächsischen Königs verschwanden damals Diamanten und Schmuck im Wert von 118 Millionen Euro. Im Sommer 2023 wurden fünf von sechs angeklagten Remmo-Mitgliedern (24 bis 30 Jahre), darunter Cousins von Jihad, dafür verurteilt.
Zwar gab der Clan inzwischen einige Schmuckstücke zurück, aber ein Teil der Beute ist nach wie verschollen. Danach wird von der Soko Epaulette ebenso weiter gefahndet, wie nach möglichen Hintermännern und Mittätern. Jihad soll so ein Helfer sein.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er von den Einbruchsplänen wusste, ursprünglich mit nach Dresden fahren sollte. Weil der Trupp noch in Berlin in eine Polizeikontrolle kam, blieb er aber in der Bundeshauptstadt. Während die anderen Täter in einem anderen Auto nach Dresden zum Bruch fuhren, soll Jihad im Golf die "Aufmerksamkeit" der Polizei auf sich gezogen haben.
Der Prozess dürfte sich ziehen. Um so eine Beihilfe nachzuweisen, muss die Haupttat sicher festgestellt sein. Zwar wurden die mutmaßlichen Hauptakteure verurteilt. Aber erst ein Urteil ist rechtskräftig. Mithin bräuchte kein Remmo gegen Jihad aussagen, weil die eigenen Verfahren offiziell ja noch laufen.
Obendrein sind die Beschuldigten untereinander verwandt, haben per se ein Aussageverweigerungsrecht.
Titelfoto: Peter Schulze