Körperverletzung in Dresden! Er muss 500 Euro an Ex-Freundin zahlen

Dresden - Weil er seiner Freundin laut Staatsanwaltschaft ein Kissen aufs Gesicht drückte, bis sie Atemnot bekam, und "I kill you" in ihre Richtung plärrte, sollte sich Deutsch-Syrer Omar H. (30) eigentlich vor dem Amtsgericht Dresden erklären. Dann ging alles ganz schnell.

Weil sich Omar H. (30) mit Richter und Staatsanwältin verständigte, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt.  © Christian Juppe

Seit einigen Jahren waren Omar und seine Freundin Samia bereits ein Paar, bewohnten eine Wohnung im sechsten Stock an der Budapester Straße in der Südvorstadt.

Dort soll Omar laut Anklage der Staatsanwaltschaft häufiger gewalttätig gewesen sein, seine Partnerin etwa mit der Faust ins Gesicht oder mit der flachen Hand aufs Ohr gehauen haben.

Schlimmer ein weiterer Tatvorwurf: Ende Dezember 2023 kam es der Anklage zufolge wieder zum Streit, in dessen Verlauf Samia schrie, Omar seine Hände und ein Kopfkissen benutzte, um ihr Mund und Nase zuzuhalten.

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Währenddessen soll er mehrmals "I kill you" gebrüllt, ihr das Handy weggerissen haben, als sie Hilfe rufen wollte.

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Richter zweifelt am Kissen

In diesem Wohnhaus an der Budapester Straße soll der Deutsch-Syrer seine Freundin angegriffen haben. Nur wenige Monate vorher erhielt er die deutsche Staatsbürgerschaft.  © Christian Juppe

Deshalb war der 30-jährige Bürgergeldempfänger unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht angeklagt. Dann regte Rechtsanwalt André Schollbach (45) ein Rechtsgespräch an: Angeklagter, Richter und Staatsanwältin einigten sich auf eine vorläufige Verfahrenseinstellung.

Einzige Auflagen: Innerhalb von sechs Monaten muss Omar 500 Euro an seine Ex-Freundin zahlen und 50 Sozialstunden ableisten.

"Diese Verständigung diente der effektiven Beendigung des Verfahrens und ist geeignet, den Rechtsfrieden herzustellen", sagte Anwalt Schollbach im Anschluss.

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Der Richter erklärend: "Es sind rechtliche Zweifel aufgekommen, ob das Kissen als gefährliches Werkzeug gelten kann. Nur die einfache Körperverletzung hätte als Tatvorwurf im Raum gestanden."

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