Kinder missbraucht: Opfer muss neben Peiniger aussagen, weil Gerichts-Technik streikt

Dresden - Wiederholungstäter Stefan P. (59) muss für neun Jahre und sechs Monate in den Knast. Das Landgericht Dresden verurteilte den Baumaschinisten, weil er immer wieder zwei Mädchen (7 und 12 Jahre) missbrauchte und seine Taten sogar fotografisch festhielt.

Triebtäter Stefan P. (59) muss für fast zehn Jahre hinter Gitter.
Triebtäter Stefan P. (59) muss für fast zehn Jahre hinter Gitter.  © Steven Schulze

Wie berichtet, hatten die Kinder ihm vertraut. So war das jüngere Opfer eine Spielfreundin seines eigenen Sohnes.

Als das Mädchen bei seiner Familie in Gorbitz übernachtete, betatschte es der "Onkel" im Schritt.

Das Kind wehrte sich vehement, beschwerte sich sogar beim Sohn. Doch auch der konnte gegen den übergriffigen Täter nichts ausrichten.

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Noch schlimmer traf es die schwerbehinderte Tochter (12) einer Bekannten.

Bei Ausflügen, zu Hause oder im Urlaub missbrauchte Stefan P. das Kind, biss es laut Anklage sogar in die Brust.

Weil der Angeklagte im Prozess nur teilweise gestand, musste das Gericht das jüngere Mädchen in den Zeugenstand rufen. Zwar gab es bereits eine auf Video aufgezeichnete richterliche Vernehmung aus der Ermittlung, aber es waren noch Fragen zu klären.

Peinlich: Normalerweise sind zum Schutz solcher kindlichen Opfer auch im Prozess Videovernehmungen vorgesehen. Weil die Technik am Landgericht aber nicht funktionierte, musste das Mädchen in dem Saal aussagen, in dem auch der Täter saß!

Höhere Strafe als gefordert

Weil Stefan P. einschlägig vorbestraft ist, stand eine Sicherungsverwahrung im Raum. Allerdings erkannte der zuständige Gutachter keinen Hang zu derlei Taten. Eine hohe Strafe gab es dennoch.

Und mit dem Urteilsspruch lagen die Richter sogar ein Jahr über dem Antrag der Staatsanwältin.

Titelfoto: Steven Schulze

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