Kind auf heiße Herdplatte gesetzt: Hohe Geldstrafe für den Stiefvater
Dresden - Erst schwieg er aus Angst vor der Schwiegermutter, dann widerlegte ein Gutachter im Prozess seine Version. Und so wurde Kai I. (32) wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 8400 Euro Strafe verurteilt. Für die Amtsrichterin war erwiesen, dass er seine Stieftochter Isabell (Name geändert, damals zwei Jahre) auf eine heiße Herdplatte gesetzt hatte.
Zuvor hatte Kai dort Frühstück zubereitet, die Platte kühlte aus, war aber noch heiß genug, um dem Kind schwerste Verbrennungen an Hand und Po zuzufügen.
"Ich gehe davon aus, dass es nicht absichtlich war", so die Richterin. "Aber erschwerend ist Ihr Nachtatverhalten", warf die Juristin dem Soldaten vor.
So sei er zwar mit dem weinenden Kind und seiner Frau in die Klinik gefahren, hätte aber die Ursache der Verletzungen verschwiegen. Was dazu führte, dass Isabell falsch behandelt (auf eine Pilzerkrankung) wurde.
Erst als das Jugendamt einschritt, gab Kai Tage später zu, aus Angst vor der Schwiegermutter nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Isabell musste Haut implantiert werden, bis heute hat das Kind große Narben.
Die Richterin: "Sie allein haben die falsche Behandlung verursacht. Sie hätten doch schnell alles aufklären können."
Auch die Behauptung, Isabell sei selbst von der Arbeitsplatte auf den Herd gekrabbelt, wies die Richterin zurück. "Die Einlassung widerlegte der Gutachter eindeutig. Das Kind hätte reflexartig zurückgezuckt, wenn es mit der Hand die Platte berührt hätte und wäre nicht weitergekrabbelt."
Nun muss der Stiefvater Strafe zahlen, wahlweise 140 Tage hinter Gitter.
Titelfoto: Peter Schulze