Krawall-Flüchtling hat schon wieder Ärger mit der Justiz

Dresden - Lange hält es der Eritreer Khalid O. (30) offenbar in Freiheit nicht aus: Nachdem er im Jahr 2020 einen regelrechten Amoklauf mit dem Messer durch Gorbitz hingelegt hatte, kassierte er vier Jahre Haft und sorgte auch hinter Gittern für Ärger. Damit ging es kurz nach der Entlassung weiter. Nun sitzt er wieder vor dem Landgericht.

Khalid O. (34) sitzt schon wieder wegen Messerdelikten vor dem Landgericht.
Khalid O. (34) sitzt schon wieder wegen Messerdelikten vor dem Landgericht.  © Steve Schuster

Am 11. Juni 2024 kam Khalid nach Haft und Aufenthalt in einer Entzugsklinik wieder auf freien Fuß, verballerte eigenen Angaben zufolge 1600 Euro Entlassungsgeld innerhalb der ersten sechs Tage für Drogen und Klamotten. Unter anderem eine Jacke, die er bei einem Bekannten am Amalie-Dietrich-Platz unterbrachte.

Um wieder an Geld zu kommen, sagte er, brauchte er Papiere. Und weil ihm das beim zuständigen Amt zu lange dauerte, tauchte er am 17. Juni auf dem Polizeirevier-West auf. Als man ihm dort nicht weiterhelfen konnte, randalierte er im Vorraum.

"Ich weiß, dass ich das kaputtgemacht habe", gestand er. Dann wollte er am 16. Oktober seine Jacke abholen. "Die hatte jemand anderes genommen. Da habe ich das Handy genommen." Als Pfand für 120 Euro und die Jacke. Dass er das Telefon mit vorgehaltenem Messer an sich genommen hat, bestreitet er.

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Einen Tag später wollte er sich Crystal kaufen, suchte dazu den Libyer Abdil A. (34) auf, der ihn bereits in der Haft mit der Droge versorgt habe. In der Wohnung des gerade in Therapie befindlichen Daniel K. trafen sich dann mindestens sieben Männer.

Die Staatsanwaltschaft wirft Khalid vor, mit dem Messer auf den mutmaßlichen Dealer eingestochen zu haben, ihm mehrere lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben.

Kommt Krawall-Flüchtling Khalid O. in die Psychiatrie?

Abdil A. wurde einige Hauseingänge weiter gefunden, ist mittlerweile untergetaucht. Khalid gibt den Drogenkauf zu, auch, dass er ein Messer dabeihatte. Allerdings kam er noch am Tattag selbst zur Polizei und behauptete, ein anderer habe zugestochen.

Der Prozess wird fortgesetzt - wegen einer paranoiden Schizophrenie geht es für Khalid diesmal allerdings nicht um Haft, sondern um die Unterbringung in der Psychiatrie.

Übrigens: Eigentlich war der Mann bereits zuvor vollziehbar ausreisepflichtig. Für die Abschiebung fehlen aber die entsprechenden Dokumente.

Titelfoto: Steve Schuster

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