Kein schöner Zug! Kontrolleure ringen "Schwarzfahrer" mit gültigem Ticket zu Boden

Dresden - "Testen Sie unseren persönlichen Service!": Damit warb die DVB noch im Jahr 2021 im Gutscheinheft der Stadt für Neu-Dresdner. Sven H. (33) testete und landete vorm Amtsrichter. Am Freitag fand ein absurder Prozess um eine Schwarzfahrt trotz zweier gültiger Tickets statt.

Sven H. (33) hatte gültige Tickets und bekam trotzdem mächtig Ärger.
Sven H. (33) hatte gültige Tickets und bekam trotzdem mächtig Ärger.  © Peter Schulze

Sven war neu in der Stadt, bekam bei der Ummeldung jenes Gutschein-Heft. Neben Probe-Abos für Zeitungen und ermäßigter Jahresgebühr für die Bibliothek lag auch ein Gutschein für ein Tagesticket der DVB bei. Den nutzte Sven, als er zum Bahnhof wollte.

"Von dort wollte ich mit dem Zug zu Freunden", so der Sozialpädagoge. Eigens dafür hatte er online zusätzlich ein Spezial-Ticket gekauft. Das berechtigt für die Fahrt in Zug und DVB. "Daran habe ich aber nicht mehr gedacht, als ich kurz vorm Bahnhof kontrolliert wurde."

Stattdessen zeigte er stolz seinen Gutschein. Und sorgte für Verwirrung bei den Kontrolleuren. Die mussten erst mal in der Zentrale fragen, was das ist. "Sie sagten, der gilt nicht. Ich hätte ihn in ein richtiges Ticket tauschen sollen. Das wusste ich nicht. Also wollte ich ihn jetzt eintauschen. Das ging aber angeblich nicht."

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Der Streit darüber eskalierte derart, dass letztlich vier Kontrolleure den "Schwarzfahrer" zu Boden brachten, als der vor lauter Verzweiflung ein Pfefferspray zog. "Das war nicht richtig", räumte Sven ein.

Die Kontrolleure "beförderten" ihn liegend in der vollen Bahn bis zur Endstation, wo die Polizei dazukam. Und die fischte dann aus der Jacke von Sven das Bahnticket, das ihn auch zur Nutzung der Tram berechtigte.

Diesen Gutschein zeigte der Neu-Dresdner den Kontrolleuren.
Diesen Gutschein zeigte der Neu-Dresdner den Kontrolleuren.  © Peter Schulze

Seinen Zug hat Sven nicht bekommen, dafür Anzeigen wegen Schwarzfahrens und versuchter Nötigung. Der Richter machte kurzen Prozess: Er stellte das Verfahren ohne jede Auflage gegen den Neu-Dresdner ein.

Titelfoto: Peter Schulze

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