Junge (5) zündete Wohnung an, während die Pflegemama schlief

Dresden - Feuer am Brückentag. Am Tag nach Himmelfahrt 2021 stand in Dresden-Pieschen eine Dachgeschosswohnung in Flammen.

Die Feuerwehr musste in der Dachgeschosswohnung sogar die Deckenplatten öffnen, um Glutnester zu finden.
Die Feuerwehr musste in der Dachgeschosswohnung sogar die Deckenplatten öffnen, um Glutnester zu finden.  © Tino Plunert

Nun stand die damalige Mieterin Ines R. (49) wegen fahrlässiger Brandstiftung vor der Amtsrichterin. Die Pflegemama soll geschlafen haben, während ihr Enkel (5) mit dem Feuerzeug einen Karton anzündete und damit die Wohnung abfackelte.

"Uns fiel ein Stein vom Herzen, als wir erfuhren, dass niemand mehr in der Wohnung ist", berichtete ein Polizist, der damals zum Pestalozziplatz gerufen wurde. "Da war nichts mehr zu gebrauchen. Alles verrußt oder kaputt."

Mieterin Ines R., ihr Enkel und zwei weitere minderjährige Kinder aus dem Haushalt hatten sich in Sicherheit gebracht. "Die Frau stand sichtlich unter Schock", gab ein Polizist zu Protokoll.

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Sie habe erzählt, ihr Enkel hätte wohl in der Küche ein vergessenes Feuerzeug gefunden, damit einen Karton angezündet. Vergeblich hatte Ines R. versucht, die Flammen mit einem Handfeuerlöscher zu ersticken.

Sie rief die Feuerwehr, floh mit den Kindern ins Freie.

Ines R. (49) vergaß in der Küche ein Feuerzeug. Damit fackelte ihr Enkel und Pflegesohn die Wohnung ab.
Ines R. (49) vergaß in der Küche ein Feuerzeug. Damit fackelte ihr Enkel und Pflegesohn die Wohnung ab.  © Steve Schuster

Richterin stellte das Verfahren ein

Dicker Qualm quoll aus der Wohnung am Brückentag im Mai 2021.
Dicker Qualm quoll aus der Wohnung am Brückentag im Mai 2021.  © Tino Plunert

Laut Anklage war die Frau im Bett geblieben, obwohl sie die Kinder rumoren hörte. Sie habe gewusst, dass ihr Enkelsohn "zum Zündeln neigt". Die Pflegemutter habe aber ausschlafen wollen.

Im Prozess schwieg Ines R., erzählte der Polizei aber auch, sie sei durch den Brandgeruch erst wach geworden.

Und weil unklar war, ob die damals unter Schock stehende Frau überhaupt richtig über ihre Rechte belehrt wurde, als sie kurz mit der Polizei vor Ort redete, stellte die Richterin das Verfahren ein. Gegen eine Zahlung von 500 Euro.

Titelfoto: Montage: Steve Schuster, Tino Plunert

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