"Unerträgliche Videos": Darknet-Täter missbrauchte jahrelang Kinder sexuell, nun fiel das Urteil
Dresden - 13 Jahre und drei Monate Haft für Alexander B. (38). So lautet das Urteil am Dresdner Landgericht über den Meißner, der jahrelang Kinder missbrauchte, dabei filmte und die Videos ins Netz stellte. Außerdem ordneten die Richter für einen der meistgesuchten Darknet-Täter Deutschlands die anschließende Sicherungsverwahrung an. Heißt: Er kommt wohl nie wieder frei.
Fast zehn Jahre fahndete das BKA nach dem Arbeitslosen, der sich im Netz unter anderem "Mr. Visage" oder "Darth Yoda" nannte.
Im Prozess gestand er, Administrator einer Missbrauchs-Plattform gewesen zu sein. Er war für die "inhaltliche Ausgestaltung", "Qualität und Quantität" der Videos und Bilder zuständig.
So verlangte er von Nutzern selbst gedrehte Missbrauchsvideos als "Bewerbung". Er selbst galt als "Ehrenmitglied". Diese Plattform wurde zwar 2011 gesperrt, sein Mittäter aus Hessen bekam schon 2012 acht Jahre Haft.
Doch der Meißner agierte einfach weiter. Auf anderen Plattformen, mit selbst gedrehten widerlichen Videos.
So missbrauchte er sogar die Babys seiner Cousinen, brachte die Kleinkinder laut Anklage dabei sogar "in die Gefahr des Todes".
Auch diese Filme stellte er Nutzern weltweit zur Verfügung.
Fahndung von Interpol und BKA
Eine Fahndungsgruppe von Interpol und BKA suchte fieberhaft nach dem Klarnamen des Täters, konnte ihm immer mehr Bilder und Videos zuordnen.
Im Mai 2020 endlich teilten die Fahnder ihren Verdacht der Staatsanwaltschaft in Dresden mit. Nur Tage später klickten Handschellen. Alexander B. wurde nahe Meißen verhaftet.
Bei der Durchsuchung wurden 960 Kinderporno-Videos und fast 3000 Foto-Dateien kinderpornografischen Inhalts festgestellt.
"Ich wollte was darstellen, mich abheben von anderen", erklärte der Arbeitslose im Gericht seine Motivation.
"Das ist ein besonderer Fall. Der Angeklagte war jahrelang im Netz unterwegs, hat sich da einen gewissen Ruf in der Szene aufgebaut", sagte der vorsitzende Richter, Andreas Ziegel (60).
Die Kammer sah sich im Prozess zahlreiche Tatvideos an. Richter Ziegel: "Das war teilweise schier unerträglich."
Titelfoto: Peter Schulze