"Honig-Zoff" geht in die nächste Runde: Jan Böhmermann schwänzt Termin bei Gericht
Dresden - Nächste Runde im Honig-Streit um ZDF-Satiriker Jan Böhmermann (43) - und schon wieder ohne den Kult-Moderator. Obwohl das "persönliche Erscheinen der Parteien" angeordnet war, schwänzte "Böhmi" den Prozess vorm Oberlandesgericht. Die Anhörung war nach nur einer Stunde vorbei.
Im November 2023 widmete sich Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" dem "Beewashing". Der Vorwurf: Firmen würden das Thema Bienensterben für sich nutzen, um mit gemieteten Honigbienen ihren eigenen Ruf zu polieren.
Eine der angekreideten Firmen darin war die Imkerei des Meißner Unternehmers Rico Heinzig (49), die auch eine Bienenvermietung anbietet.
Heinzig münzte den Vorwurf um, verkaufte daraufhin "Böhmermann-Honig", warb mit dem Konterfei des Kult-Moderators und der Überschrift: "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt". 150 Honiggläser standen neben dem Banner in einem Dresdner Edeka. Insgesamt habe er mehrere Hundert davon produziert, so Heinzig zu TAG24.
"Damit will ich über die gezielten oder fahrlässigen Falschinformationen von Herrn Böhmermann aufklären", so der Imker.
Über einen Link auf dem Honig-Deckel gelangt man auf den YouTube-Kanal der Firma, der sich in Kurzfilmen mit Böhmermanns Vorwürfen auseinandersetzt. Das fand der Satiriker aber nicht so lustig und mahnte Heinzig ab.
Die 15.000 Euro teure Abmahnung landete vorm Dresdner Landgericht, Böhmermann verlor in erster Instanz.
Verhandlung am OLG Dresden nach einer Stunde vorbei
Nun befasste sich das Oberlandesgericht mit der Berufung.
"Wir haben es sehr bedauert, dass Herr Böhmermann nicht erschienen ist", sagte Richter Markus Schlüter (56) gleich zu Beginn der Verhandlung. Es stellte sich ihm die Frage, ob man mit Böhmermann hierzulande überhaupt einen positiven Werbewert erzielen könne, schaue man sich mal die Kommentarspalten unter Heinzigs Videos an.
Doch Moderator-Anwalt Torben Düsing (45) zuckte nur mit den Schultern. Sein Mandat gehe grundsätzlich gegen die unerlaubte Kommerzialisierung seiner Person vor.
Der Richter führte mehrfach aus, dass man Heinzigs Reaktion durchaus als Satire verstehen könne. "Wir befinden uns im kritischen Bereich der juristischen Humorkontrolle", so Schlüter.
Die Streitparteien wollten sich am Dienstag nicht auf einen Vergleich einigen. Das Urteil fällt am 18. Juli. Düsing deutete an, ein weiteres Verfahren zu eröffnen. Dann beginnt der Fall von vorn.
Titelfoto: Montage: Henning Kaiser/dpa, Norbert Neumann