Helfer von russischem Geheimdienst? Angeklagter äußert sich
Dresden - Illegale Rüstungsexporte nach Russland werden einem sächsischen Geschäftsmann vorgeworfen, der sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten muss.
Der Generalbundesanwalt wirft Alexander S. (56) aus dem Landkreis Leipzig vor, einem mit dem russischen Geheimdienst verbundenen Unternehmen unter anderem zu Elektronik verholfen zu haben, mit denen auch chemische Waffen hergestellt werden könnten. Über ein Netz aus Tarnfirmen soll der Geschäftsmann auch EU-Sanktionen gegen Russland umgangen haben.
Beim Prozessauftakt am Dienstag betonte der Angeklagte, er habe grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Bei Aufträgen habe er immer genau geprüft, ob für die geforderten Gegenstände eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nötig gewesen sei.
Außerdem habe seine Firma recherchiert, von wem die Aufträge kamen und ob die Auftraggeber auch im militärischen Bereich tätig waren.
Angeklagter soll gewusst haben, dass die Exporte zur Entwicklung von Flugkörpern und ABC-Waffen verwendet werden können
Die Anklage bezieht sich auf Fälle seit 2017. Der Geschäftsmann soll unter anderem ein Elektro-Gerät ausgeliefert haben, das auf einer Liste von EU-Sanktionen stand, die nach der Krim-Annexion erlassen wurden.
In einem anderen Fall soll er einen Gegenstand ausgeliefert haben, obwohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Lieferung untersagt hatte. Um das Verbot zu umgehen, soll er über Umwege ein vergleichbares Produkt aus China organisiert haben und an einen unverfänglichen Empfänger adressiert haben.
In zehn weiteren Fällen soll der Mann Waren ohne erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörden ausgeführt und gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Geschäftsmann vor, er habe gewusst, dass die Exporte zur Entwicklung von Flugkörpern und ABC-Waffen - also atomaren, biologischen und chemischen Waffen - verwendet werden können. Auf den entsprechenden Tatvorwurf - den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - steht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Titelfoto: Peter Schulze