Hat ein Dresdner Polizist mit dem Auto einen Radler touchiert?
Dresden - Schon seit zwei Jahren steht es auf fast jedem Streifenwagen der Dresdner Polizei: mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern. Auf dem Privatauto des Polizisten Tilo L. (58) gibt es diesen Aufkleber nicht - den Abstand hätte er mal trotzdem lieber eingehalten...
Am Morgen des 26. Juni 2022 war das Ehepaar Kerstin (51) und Jochen S. (52) mit dem Fitnessbike unterwegs zum Sport, fuhr hintereinander die Könneritzstraße entlang.
"Plötzlich hat mich ein dunkles Fahrzeug überholt", sagt Kerstin S. "Ich habe den Luftzug gespürt und aufgeschrien."
Noch schlimmer sei es bei dem vor ihr fahrenden Gatten gewesen: "Aus meiner Sicht ist er dann absichtlich noch weiter rechts rüber. Auch mein Mann hat aufgeschrien und musste sich anschließend erst mal setzen."
Jochen S. pflichtet bei: "Ich habe meine Frau schreien gehört. Da kam ein Auto mit hoher Geschwindigkeit und hat mich an der Hand berührt." Die beiden merkten sich das Kennzeichen und so bekam Tilo L. eine Vorladung von den eigenen Kollegen.
"Mir ist nicht bewusst, dass ich dort jemanden bedrängt habe", sagt er. "Ich bin auch eher ein zurückhaltender Fahrer. Als Polizeibeamter weiß ich doch, was da passieren kann." Auch seine Beifahrerin kann sich an keine Radler erinnern.
Die Richterin glaubte allen Aussagen, ging davon aus, dass Tilo L. die Situation gar nicht bemerkt hatte. Wegen fehlenden Vorsatzes stellte sie deshalb das Verfahren ein, der Polizist muss dafür 1300 Euro an die Verkehrswacht zahlen.
Titelfoto: Peter Schulze