Hass-Banner beim Sachsen-Derby gegen Aue: So endet Prozess gegen Dynamo-Fan

Dresden - Das Dresdner Amtsgericht hatte Lukas A. (22) wegen gemeinschaftlicher Beleidigung zu drei erzieherischen Einzelgesprächen und 200 Euro Geldauflage verknackt. Grund war ein Schmäh-Banner gegen die Anhänger des FC Erzgebirge Aue im März 2023. Gestern war der Berufungs-Termin vor dem Dresdner Landgericht.

Lukas A. (22) konnte sich am Freitag über einen Freispruch freuen.
Lukas A. (22) konnte sich am Freitag über einen Freispruch freuen.  © Peter Schulze

Das Dynamo-Banner Richtung Gästeblock sorgte damals für Aufregung: Die Rede war von "Inzest", "Missbildungen" und "Sachsenschande" - ein Veilchen-Fan (77) fühlte sich beleidigt, die Polizei begann zu ermitteln.

Ins Visier geriet ein junger Mann in blauer Jacke. Dieser ist auf Videoaufnahmen zu sehen, wie er eine Banner-Rolle entgegen- und mit nach oben in den Block nimmt.

Eine szenekundige Beamtin erkannte hier zunächst Robin H. (29).

Zwangsversteigerung! Diese Summe will Freistaat Sachsen für Haus von Reichsbürger-Ärztin kassieren
Gerichtsprozesse Dresden Zwangsversteigerung! Diese Summe will Freistaat Sachsen für Haus von Reichsbürger-Ärztin kassieren

Nur hatte der eben für den Spieltag ein Alibi. Ein anderer Szenekenner erkannte Lukas, der sich nun auf der Anklagebank wiederfand und beharrlich schwieg.

Laut dem Beamten soll er aufgrund seiner Position im K-Block, und weil er zum inneren Teil der Ultras gehört, vom Inhalt des Banners gewusst haben.

Die Beleidigung richtete sich gegen Anhänger des "FC Erzgebirge Aue".
Die Beleidigung richtete sich gegen Anhänger des "FC Erzgebirge Aue".  © Picture Point / Sven Sonntag

Es existiert keine Aufnahme davon, wie das Banner ausgerollt wird

Dieses Schmäh-Banner führte zu Ermittlungen wegen Volksverhetzung.
Dieses Schmäh-Banner führte zu Ermittlungen wegen Volksverhetzung.  © Picture Point / Sven Sonntag

Das bezweifelte sein Verteidiger. Auch sah der Anwalt die Identifizierung nicht als sicher an und in dem geschmacklosen Spruch keine strafbare Beleidigung.

Ganz anders der Staatsanwalt, der darin sogar Volksverhetzung sah.

Am Ende spielte die Parole selbst jedoch kaum eine Rolle: "Der Spruch ist eine Beleidigung", so die Richterin. "Es ist zu vermuten, dass Sie wussten, was auf dem Banner steht. Das ist aber nur eine Vermutung."

Raser muss nach wilder Verfolgungsjagd durch Dresden in den Knast!
Gerichtsprozesse Dresden Raser muss nach wilder Verfolgungsjagd durch Dresden in den Knast!

Auch geht das Gericht davon aus, dass Lukas die Person ist, die die Rolle in den Block trug.

Jedoch: "Es gibt keine Aufnahme davon, wie Sie das Banner ausrollen", so die Richterin zum Angeklagten. Für ein Urteil reiche das nicht - Freispruch!

Titelfoto: Picture Point / Sven Sonntag, Peter Schulze

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: