Gegen strengen Knöllchen-Sheriff vom Amt: Pensionierter Richter zog vor Gericht

Dresden - Jahrelang hörte sich Herbert D. (68) die großen und kleinen Probleme von "Verkehrssündern" an. Als Amtsrichter fällte er manch salomonisches Urteil. Jetzt saß der pensionierte Jurist in Dresden selbst auf der Anklagebank und kämpfte gegen ein Knöllchen.

Einst trug er eine Robe und führte die Verhandlungen selbst. Nun kämpfte Ex-Richter Herbert D. (68) selbst gegen ein Knöllchen bei Gericht.
Einst trug er eine Robe und führte die Verhandlungen selbst. Nun kämpfte Ex-Richter Herbert D. (68) selbst gegen ein Knöllchen bei Gericht.  © Peter Schulze

"Es geht um die Art und Weise, wie die Anwohner behandelt werden", argumentierte der Ex-Richter, dem die Behörde vorwarf, er habe im Juli 2021 für 25 Minuten verbotenerweise auf der Schillerstraße geparkt. Wohlgemerkt: vor seinem eigenen Grundstück.

Und das ist der Knackpunkt für den Juristen: "Die Nachbarn zur linken und zur rechen Seite haben seinerzeit gebaut. Unsere Einfahrt war ständig zugeparkt mit Baufahrzeugen. Das passiert. Und ich schau' dann auch nicht ständig, ob die Auffahrt wieder frei ist."

Und tatsächlich: Der damalige "Streifenleiter" des Amtes erklärte im Zeugenstand, er habe seine liebe Not gehabt, Container, Bagger und andere Baufahrzeuge aus Einfahrten, Zufahrten und von Wegen zu entfernen.

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"Ich bin immer über die Baustellen, habe die Fahrer gesucht", so der Verkehrsüberwacher, der streng nach Verordnung vorging: "Ohne Strafe lasse ich da keinen wegfahren!"

Dann aber auch noch bei Anwohnern zu läuten, damit die ihr Auto wegfahren, sei nicht seine Aufgabe gewesen.

Der Zoff um die Parkmöglichkeiten an der Schillerstraße führten zu einem Prozess am Amtsgericht.
Der Zoff um die Parkmöglichkeiten an der Schillerstraße führten zu einem Prozess am Amtsgericht.  © Peter Schulze

Trotz allem Verständnis sah der zuständige Richter keinen Spielraum, das Verfahren gegen den Ex-Kollegen einzustellen. Und so zog Herbert D. seinen Einspruch schweren Herzens zurück, zahlt die fälligen 25 Euro und spart sich damit wenigstens die Verfahrenskosten.

Titelfoto: Peter Schulze

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