Gefängniswärter verurteilt: Misshandelte Häftlinge und ekelhafte Chats

Dresden - Es gab ekelhafte Chats voller Gewaltdarstellungen - doch haben AfD-Landesvorstand Daniel Zabel (42) und seine ehemaligen Gefängniswärterkollegen Sven V. (48), Joel S. (30), Andreas B. (40) und Tim W. (52) tatsächlich auch ausländische Gefangene im Gefängnis misshandelt?

AfD-Landesvorstand Daniel Zabel (42) wurde bereits zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt - nun kommt nochmal eine weitere Strafe obendrauf.
AfD-Landesvorstand Daniel Zabel (42) wurde bereits zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt - nun kommt nochmal eine weitere Strafe obendrauf.  © Peter Schulze

Als Zabel 2018 den Haftbefehl gegen Yousif A., einen unschuldigen Tatverdächtigen im Fall des tödlichen Messerangriffs auf Daniel H. (†35) veröffentlichte, kam dabei mehr Ärger heraus, als er dachte.

Nicht nur, dass ihn das Dresdner Amtsgericht dafür zu elf Monaten auf Bewährung verurteilte. Bei den Ermittlungen fiel auch eine WhatsApp-Gruppe auf, in der sich unter anderem vier Angeklagte über Übergriffe auf ausländische Gefangenen austauschten. Joel S. war nicht Mitglied der Gruppe, wurde dort aber auch erwähnt.

Doch der Prozess gestaltete sich kompliziert: Keines der Opfer war mehr für eine Aussage greifbar, so blieben dem Gericht nur die Chats und die Protokolle der Aussagen der Häftlinge.

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Doch obwohl diese die Chatverläufe nicht kannten, deckten sich deren Aussagen in großen Teilen damit. Auch Häftlinge, die sich nur einmal getroffen hatten, sagten später übereinstimmend aus.

Das reicht dem Gericht für einen Schuldspruch und es verurteilte Zabel zu einem Jahr und vier Monaten (inklusive der bereits bekommenen 11 Monate), Joel S. und Tim W zu je sechs Monaten und Andreas B. zu zehn Monaten. Alle Freiheitsstrafen auf Bewährung. Sven V. kam mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro davon.

Joel S. (30, l.) bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, Andreas B. (40) erhielt zehn Monate auf Bewährung.
Joel S. (30, l.) bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, Andreas B. (40) erhielt zehn Monate auf Bewährung.  © Peter Schulze
Tim W. (52, l.) bekam ebenfalls eine Bewährungsstrafe, Sven V. (48) kam mit einer Geldstrafe davon.
Tim W. (52, l.) bekam ebenfalls eine Bewährungsstrafe, Sven V. (48) kam mit einer Geldstrafe davon.  © Peter Schulze
Die Beschuldigten waren in der JVA am Hammerweg in Dresden beschäftigt.
Die Beschuldigten waren in der JVA am Hammerweg in Dresden beschäftigt.  © Peter Schulze

Richter Roland Wirlitsch (61) sagte zu den Chats: "Die Inhalte sind gruslig, menschenverachtend und zeigen, welches Regime der Gewalt im besonders gesicherten Haftraum herrschte."

Titelfoto: Montage: Peter Schulze

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