Falsches Attest von Reichsbürger-Ärztin? Polizeikommissar steht vor Gericht

Dresden - Derzeit muss sich die Reichsbürgerin Bianca W. (67) vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, 549 falsche Atteste während der Corona-Pandemie ausgestellt zu haben. Das meistens sogar ohne Untersuchung.

Personenschützer Tino A. (54) ließ sich durch die Ärztin im Ruhestand von der Maskenpflicht befreien.
Personenschützer Tino A. (54) ließ sich durch die Ärztin im Ruhestand von der Maskenpflicht befreien.  © Peter Schulze

Kunden soll es in ganz Deutschland gegeben haben.

Am Dienstag musste sich nun ausgerechnet Polizeihauptkommissar und LKA-Personenschützer Tino A. (54) vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten, weil er sich mit einem solchen Attest auf der Arbeit von der Maskenpflicht befreien lassen wollte.

Das Attest hatte der Polizist schon länger, aber erst im Oktober 2020 legte er es vor. "Kollegen sind auf mich zugekommen, dass er im Einsatz keine Maske trägt", so ein Vorgesetzter vor Gericht.

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"Es ging in dem Gespräch um die Vorbildwirkung. Er hat gesagt, dass er das nicht macht, weil er ein Attest hat."

Dieses gab er auch ab und sorgte damit für große Augen in der Personalabteilung: Die zuständige Sachbearbeiterin lebt selbst in Moritzburg und wusste, dass Bianca W. schon länger nicht mehr praktiziert.

Prozess in Dresden wegen falschem Attest wird fortgesetzt

Gegen Bianca W. (67) läuft gerade der Prozess, weil sie im großen Stil falsche Atteste verkauft haben soll.
Gegen Bianca W. (67) läuft gerade der Prozess, weil sie im großen Stil falsche Atteste verkauft haben soll.  © Peter Schulze

Tino A. wiederum ist sich keiner Schuld bewusst: "Ich hatte längere Zeit keinen Hausarzt", sagt er. "Ich hatte sie aufgesucht, weil sie in der Nähe meiner Dienststelle ihre Praxis hatte."

Eigenen Angaben zufolge bekomme er bei Langem Maske-Tragen Herpes, deshalb habe er sich das Attest ausstellen lassen. Die 25 bis 30 Euro dafür habe er selbst bezahlt und anschließend nicht bei der Krankenkasse abgerechnet.

Als Zweifel beim Arbeitgeber an der Richtigkeit des Attestes aufkamen, musste er zum Polizeiarzt: "Die Antwort war: Es liegt keine Befreiung von der Maskenpflicht vor", so der Vorgesetzte.

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Nun muss noch der Arzt selbst vernommen werden, der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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