Falsche Liebe, echtes Konto: Dresdnerin wurde zur Gehilfin eines "Love-Scammers"

Dresden - Bitteres Ende einer vorgetäuschten Romanze. Erst wurde Kerstin R. (63) Opfer eines sogenannten "Love-Scammers" (Liebes-Betrügers). Aber dann half die Altenpflegerin dem dreisten Betrüger auch noch. Nun wurde sie wegen Geldwäsche vom Amtsrichter in Dresden verurteilt. Alles nur, weil sie sich im Internet in einen Unbekannten verliebte.

Kerstin R. (63) schlug jede Warnung in den Wind und ging einem kriminellen "Love-Scammer" ins Netz.
Kerstin R. (63) schlug jede Warnung in den Wind und ging einem kriminellen "Love-Scammer" ins Netz.  © Peter Schulze

Per Facebook lernte Kerstin einen gewissen George kennen. "Er gab vor, in der Türkei zu arbeiten. Wir haben ganz lieb geschrieben", so die Angeklagte, die auf eine feste Beziehung hoffte.

Irgendwann hatte George Geldsorgen, Kerstin überwies ihm 800 Euro. Dabei blieb es nicht. Sie stellte ihm ihr Konto zur Verfügung. "Er sagte, das ist für Geschäftspartner", so die gutgläubige Frau.

In Wahrheit waren das Damen, die wie Kerstin auf den "Love-Scammer" hereinfielen, sich in romantischer Beziehung wähnten und ihm Geld überwiesen. Und das alles in der Annahme, Kerstin sei seine Sekretärin oder wahlweise seine Mutter.

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Fast 60.000 Euro flossen so! Kerstin hob das Geld selbst ab und transferierte es per Western Union nach Nigeria.

Kerstin R. ignorierte jede Warnung - auch von Bank und Polizei!

Und sie ignorierte jede Warnung: So ermittelte die Polizei, klärte sie auf, warnte, dass sie sich der Geldwäsche schuldig macht. Die Bank kündigte angesichts der augenscheinlich kriminellen Aktivitäten ihr Konto. Western Union verweigerte ihr weitere Überweisungen.

Doch Kerstin fand Mittel und Wege, um weiterzumachen. Ihre Begründung: George habe gesagt, die Polizei lügt ...

Der Richter schüttelte den Kopf: "Was soll denn der Staat noch tun? Wenn die Opfer sehenden Auges jede Hilfe ausschlagen!"

Urteil: zwölf Monate Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die 60.000 Euro muss die EU-Rentnerin theoretisch auch zurückzahlen.

Titelfoto: Peter Schulze

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