Explosion im Supermarkt ausgelöst: Staatsanwaltschaft erhebt nach drei Jahren Anklage!
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt nach über drei Jahren nun Anklage gegen einen 26-Jährigen zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Am 31. Dezember 2019 soll der Deutsche im REWE auf der Prager Straße 1 einen Böller gezündet und dadurch weitere Explosionen im Markt ausgelöst haben.
Dass es erst jetzt zur Anklage kommt, liege an dem sehr aufwendigen Ermittlungs-Prozess der Polizei, erklärte die Staatsanwaltschaft Dresden gegenüber TAG24 am Mittwochmorgen.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, erhielt die Polizei erst im Juni 2022 einen ersten Hinweis zu dem gesuchten Supermarkt-Zündler.
Dadurch gelangen die Ermittler an die Lichtbilder des 26-jährigen Deutschen und konnten diese mithilfe der Arbeit von "Wiedererkennung-Spezialisten" mit den Aufnahmen der Videoüberwachung abgleichen. Ebenfalls führte die Polizei eine Fahndung nach dem Täter durch.
"Ein paar Monate später" konnte der 26-Jährige dann gestellt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Bisher trug der Zündler keine Konsequenzen für seine verantwortungslose Tat, da keine Haftgründe nach der Strafprozessverordnung vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Doch das könnte sich nun ändern.
Doch was war vor über drei Jahren eigentlich geschehen?
Böller in Korb mit mehr Feuerwerk geschmissen - Neun Personen gefährdet!
Gegen 17.10 Uhr soll der 26-Jährige am 31. Dezember 2019 einem Böller im Supermarkt angezündet und dann in einen Korb mit weiteren zum Verkauf bestimmten Feuerwerkskörpern geschmissen haben, die sich daraufhin entzündeten und im Markt explodierten.
Neun Personen standen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in unmittelbarer Nähe zum Explosions-Herd und mussten sich in Sicherheit bringen. Ein Kunde und mehrere Mitarbeiter konnten schließlich verhindern, dass weitere Böller in die Luft flogen.
Da der Markt daraufhin geräumt werden musste, entstand neben einem vergleichsweise geringen Sachschaden von circa 200 Euro auch ein Schaden von über 5000 Euro durch den räumungsbedingten Umsatzausfall.
Das Amtsgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über die Zulassung der Anklage. Ein Termin wird noch bestimmt.
Titelfoto: Bildmontage: Norbert Neumann, Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa