Eskalation in der Gartensparte: Kleingärtner schlägt Ehepaar mit der Faust voll ins Gesicht!

Dresden - Von wegen Frieden in der Gartensparte! Heinz S. (56) benahm sich laut Anklage in einer Laubenkolonie in Strehlen wie ein Giftzwerg. Er wurde dort verbal massiv ausfällig und prügelte auf Gartennachbarn ein. Nun ist Prozess am Amtsgericht Dresden.

Offenbar ist der Westdeutsche Heinz S. ein ausgesprochener "Ossi-Hasser".  © Peter Schulze

Schon länger schwelte ein Konflikt in der Sparte. Prügelopfer Steffen P. (57): "Er hörte schon mittags laute Musik, brüllte herum und beschimpfte alle und jeden. Er ließ nicht mit sich reden."

Demnach pöbelte Heinz ständig über "Ossischweine", die "alle ausgerottet" gehören, wahlweise solle die "Dynamofahne abgefackelt" werden und so weiter. Oft suchten andere Kleingärtner das Weite, wenn er vor Ort war.

An jenem Tag im Mai 2024 trafen Steffen und seine Frau Gertrud (70) am Spartenweg zufällig auf den Wüterich. "Ich sagte ihm, wenn das nicht aufhört, bringe ich es mal zur Anzeige", so der Laubenpieper. "Sofort pöbelte S. wieder", ergänzte die Ehefrau.

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"Ossischweine, Stasischweine. Alle ausrotten. Dynamofahne abfackeln." Das Paar konterte: "Wenn es hier nicht gut für Sie ist, warum gehen Sie nicht zurück in den Westen?" Da sah Wessi Heinz offenbar rot.

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Heinz wurde aus der Gartensparte verbannt

Auf dem Weg durch die Gartensparte ging Heinz S. (56) laut Anklage auf seine Opfer los.  © Peter Schulze

"Er stürmte zu meinem Mann, schlug auf ihn ein", so Gertrud, die hilflos mit ansehen musste, wie der Gatte zu Boden ging.

"Als ich S. wegziehen wollte, schlug er mir ins Gesicht und brach mir die Nase." Fünf Tage lag Steffen mit zertrümmertem Gesicht in der Klinik, wurde inzwischen mehrfach operiert. Beide sind bis heute in der Traumatherapie.

Besonders bitter: Sportler vom nahen Tennisplatz sahen sich laut der Opfer nicht in der Lage, Polizei oder Rettungswagen zu rufen.

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Immerhin: Nach dem Vorfall warf der Stadtverband Heinz aus der Sparte. Der ließ über seinen Anwalt nur wissen, er habe nicht beleidigt und aus Notwehr gehandelt. Urteil folgt.

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