Ertappte Wildangler genötigt? Fischereiaufseher unter Verdacht – und vor Gericht

Dresden - Fischte der Fischereiaufseher im Trüben? Diese Frage muss der Amtsrichter in Dresden klären. Der langjährige ehrenamtliche Kontrolleur Marco W. (51) soll versucht haben, illegale Angler zu nötigen und zu übervorteilen. Der Anglerfreund bestreitet das vehement.

Marco W. (51) kämpft vorm Amtsgericht um einen Freispruch. Der ehrenamtliche Fischereiaufseher kontrollierte jahrelang die Gewässer in und um Dresden.
Marco W. (51) kämpft vorm Amtsgericht um einen Freispruch. Der ehrenamtliche Fischereiaufseher kontrollierte jahrelang die Gewässer in und um Dresden.  © Thomas Türpe

Öffentlich bestellte Fischereiaufseher kontrollieren an den Seen und Flüssen die Petrijünger. Wer zum Beispiel keine Lizenz zum Angeln vorweisen kann, wird belehrt und notiert. Die Meldung geht an die Fischereibehörde, die gegebenenfalls Bußgeldbescheide veranlasst.

"Würden wir nicht kontrollieren, ginge es drunter und drüber an den Gewässern", sagte Marco W., der seinem Unmut Luft machte: "Ich war jahrelang für den Staat unterwegs. Und das ist der Dank! Ich habe nie jemanden genötigt."

Die Anklage sieht das anders: So habe er mindestens zweimal Wildanglern angeboten, auf die "Anzeige" zu verzichten. Im Gegenzug sollten die sich bei seinem Kumpel zum Lehrgang für den Fischereischein anmelden.

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Laut Staatsanwalt bekam Marco sogar Provision von seinem Bekannten. Der Staatsanwalt wertet das als Bestechlichkeit und versuchte Nötigung.

Angeln erfreut sich größter Beliebtheit, ist aber in Deutschland nur mit Lizenz erlaubt.
Angeln erfreut sich größter Beliebtheit, ist aber in Deutschland nur mit Lizenz erlaubt.  © imago images/ITAR-TASS

Ex-Behördenchef hat nie Beschwerden von Wildanglern erhalten

"Die Fischereiaufseher haben einen Ermessensspielraum", erklärte Regierungsoberrat a. D. Andreas S. (68) im Zeugenstand. Die Betroffenen würden darauf hingewiesen, dass es für die Lizenzen Lehrgänge gibt. Dazu gäbe es Listen mit Anbietern, auf die Kontrolleure hinweisen.

Weist der Wildangler innerhalb weniger Tage eine Anmeldung zum Kurs nach, könnten die Kontrolleure auf eine Meldung ans Amt verzichten. Beschwerden, dass sich Wildangler genötigt sahen, einen bestimmten Anbieter zu nutzen, seien dem Ex-Behördenchef nie zu Ohren gekommen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe, imago images/ITAR-TASS

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