Er wird nicht abgeschoben, weil er keinen Pass hat: Asylbewerber bekam 12 Mal die Duldung
Dresden - Bereits im Jahre 2006 verließ Younes L. (35) sein Heimatland Marokko, kam über die Türkei, Griechenland und Serbien im Oktober 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Das wurde am 24. Februar 2016 abgelehnt, seitdem ist er ausreisepflichtig. Eigentlich!
Für die Behörden ein Problem: Younes L. hatte keinerlei Papiere, konnte somit nicht abgeschoben werden.
So bekam er insgesamt zwölf (!) Mal die Duldung, seine Unterstützungsleistungen wurden auf das Minimum von 240 Euro im Monat zurückgefahren. Anfang 2018 erkundigten sich die Behörden in Marokko, doch dort war kein Younes L. bekannt.
So fand er sich nun am Donnerstag vor Gericht wieder, weil man ihm vorwarf, sich seine Personalien ausgedacht zu haben.
Doch zur Überraschung konnte er dort plötzlich die Kopie eines Dokuments vorweisen, das in etwa einer marokkanischen Geburtsurkunde entspricht. Der Vorwurf, geschwindelt zu haben, ließ sich so nicht mehr halten.
Allerdings wurde er verwarnt und muss 150 Arbeitsstunden leisten, weil er sich bislang nicht um einen Pass bei der Botschaft bemüht hat.
"Ich würde gerne eine Chance haben, hier in Deutschland zu bleiben und normal zu arbeiten", sagt der bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geratene Younes L. "Ich bin kein gefährlicher Mann."
Ob er sich jedoch einen Pass besorgt, ist zweifelhaft: Denn sobald er das Papier besitzt, könnte er auch abgeschoben werden ...
Titelfoto: Peter Schulze